Aktualisiert am 2. Februar 2023 von Ömer Bekar
Wenn von BAföG die Rede ist, denken die meisten automatisch an Studenten. Dabei beschränkt sich BAföG keineswegs nur auf ein Studium an einer Universität. Das Kürzel BAföG steht für Bundesförderungsausbildungsgesetz und die Absicht dieses Gesetzes besteht darin, jedem Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit zu geben, die von ihm gewünschte Ausbildung zu absolvieren, auch wenn er aus schwierigen finanziellen oder sozialen Verhältnissen kommt. Bei der gewünschten Ausbildung muss es sich jedoch nicht zwangsläufig um ein Studium handeln, sondern die staatliche Förderung ist auch im Zusammenhang mit dem Besuch einer anderen weiterführenden Schule möglich. Umgangssprachlich wird übrigens die Leistung selbst ebenfalls BAföG genannt.
Bei welchen Ausbildungen ist BAföG möglich?
BAföG können nicht nur Studenten, sondern auch Schüler erhalten. Voraussetzung für die mitunter auch Schülerbafög genannte Förderung ist aber unter anderem, dass es sich um eine förderfähige Ausbildung handelt. Dazu wiederum gehören folgende Ausbildungen:
- der Besuch einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule wie einer Haupt-, Real- oder Gesamtschule oder eines Gymnasiums ab der 10. Klasse
- der Besuch einer Berufsfachschule, die keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, ab der 10. Klasse
- der Besuch von Fach- oder Fachoberschulklassen
- der Besuch von Berufsfachschul- oder Fachschulklassen, die im Rahmen eines mindestens zweijährigen Bildungsganges einen qualifizierenden Berufsabschluss vermitteln
- der Besuch einer Abendhauptschule, einer Abendrealschule, einer Berufsaufbauschule, eines Abendgymnasiums oder eines Kollegs
- der Besuch einer höheren Fachschule oder Akademie
Schüler, die eine weiterführende allgemeinbildende Schule, eine Berufsfachschule oder eine Fach- und Fachoberschulklasse, die keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, besuchen, erhalten Schülerbafög allerdings nur dann, wenn sie nicht mehr bei ihren Eltern wohnen und die Unterbringung auswärts erforderlich ist. Notwendig ist eine auswärtige Unterbringung, wenn zwischen der elterlichen Wohnung und der Ausbildungsstätte eine große räumliche Distanz liegt oder wenn ein Schüler seinen eigenen Haushalt führt und verheiratet ist oder war oder bereits ein Kind hat. Betriebliche oder duale Ausbildungen können durch BAföG nicht gefördert werden. Allerdings besteht hier die Möglichkeit, die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB, zu beantragen.
In welcher Höhe wird Schülerbafög gewährt?
Bei BAföG handelt es sich um eine sogenannte nachrangige Leistung. Der Gesetzgeber geht nämlich zunächst einmal davon aus, dass der Schüler selbst und sein Ehepartner oder seine Eltern für die Ausbildungskosten aufkommen. Nur wenn dies nicht möglich ist, unter anderem weil das vorhandene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, hilft der Gesetzgeber aus. Dies wird hier auch noch einmal erklärt:
Die Basis für die Höhe der Leistungen bildet der Bedarfssatz. Dieser hängt von der Art der besuchten Ausbildungsstätte und von der Art, wie der Schüler wohnt, ab und ist so berechnet, dass die durchschnittlichen Kosten für den Lebensunterhalt und die Ausbildung abgedeckt sind.
- Für Schüler beträgt der monatliche Bedarf 216 Euro, wenn eine Berufsfachschule oder eine Fachschulkasse, bei der eine abgeschlossene Berufsausbildung keine Zugangsvoraussetzung ist, besucht wird.
- Besucht ein Schüler eine Abendhaupt- oder Abendrealschule, eine Berufsaufbauschule oder eine Fachoberschulklasse, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, beläuft sich der monatliche Bedarf auf 391 Euro.
- Wohnt ein Schüler nicht mehr bei seinen Eltern und besucht er eine allgemeinbildende Schule, eine Berufsfachschule oder eine Fach- oder Fachoberschulklasse, die nicht an eine abgeschlossene Berufsausbildung geknüpft ist, gelten 465 Euro als monatlicher Bedarf.
- Beim Besuch einer Abendhaupt- oder Abendrealschule, einer Berufsaufbauschule oder einer Fachoberschulklasse, die nur mit abgeschlossener Berufsausbildung besucht werden kann, werden 543 Euro als monatlicher Bedarf zugrunde gelegt.
Von dem jeweiligen Bedarfsatz wird das anrechenbare Einkommen des Schülers und seines Ehepartners oder seiner Eltern abgezogen. Das anrechenbare Einkommen ist das Einkommen nach Abzug bestimmter Freibeträge. Der Betrag, der übrig bleibt, nachdem das anrechenbare Einkommen vom Bedarfssatz abgezogen wurde, ist der Betrag, den der Schüler als Schülerbafög erhält. Zusätzlich dazu sind aber noch weitere Leistungen möglich, unter anderem in Form von einem Kinderbetreuungszuschlag oder einem Reisekostenzuschlag bei einer Ausbildung im Ausland.
Wie lange wird Schülerbafög gewährt?
Vereinfacht erklärt kann ein Schüler grundsätzlich solange Schülerbafög erhalten, solange er Schüler ist, also die jeweilige Ausbildungsstätte besucht. Voraussetzung ist aber natürlich, dass die Bedingungen für eine Förderung ebenfalls erfüllt sind. Dabei erhalten Schüler BAföG immer als Vollzuschuss. Anders als Studenten, die das BAföG nur zu einer Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen erhalten, müssen Schüler somit die gewährten Leistungen später nicht zurückbezahlen.
Wo und wie wird der Antrag auf Schülerbafög gestellt?
Schülerbafög muss immer schriftlich beantragt werden. Die Vordrucke, die für einen Antrag erforderlich sind, halten die Ämter für Ausbildungsförderung bereit. Den Antrag für das Schülerbafög finden Sie hier. Desweiteren finden sich zudem weitere Informationen rund um BAföG. Hat der Schüler den Antrag ausgefüllt, muss er ihn bei dem Amt einreichen, das für ihn zuständig ist. Welches Amt dies ist, hängt davon ab, welche Schule der Schüler besuchen möchte:
- Möchte der Schüler eine Ausbildung an einem Abendgymnasium, einem Kolleg, einer höheren Fachschule oder an einer Akademie absolvieren, muss er sich an das Amt für Ausbildungsförderung wenden, in dessen Bezirk die Ausbildungsstätte liegt.
- Für alle anderen Schüler ist das Bafög-Amt der Stadt- oder Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern zuständig.
Wichtig ist aber, dass der Schüler seinen Antrag auf Schülerbafög möglichst frühzeitig stellt. Grundsätzlich kann Schülerbafög nämlich erst ab dem Monat gewährt werden, in dem der Antrag eingegangen ist. Reicht der Schüler seinen Antrag also unter anderem im November ein, erhält er Schülerbafög auch frühestens ab November, selbst wenn die Ausbildung vielleicht schon im September oder Oktober angefangen hat.