Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar
Polizist ist für viele nach wie vor ein echter Traumberuf. Wenn Du Deine berufliche Zukunft auch bei der Polizei siehst, musst Du Dich zunächst einmal für eine Richtung entscheiden. Bei der Polizei gibt es nämlich den Polizeivollzugsdienst, den Kriminaldienst und den Dienst bei der Bundespolizei. Und dann wird noch einmal zwischen dem mittleren, dem höheren und dem gehobenen Dienst unterschieden. Der Polizeivollzugsdienst und der Kriminaldienst sind Ländersache und somit je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Bei der Bundespolizei ist das anders, denn hier ist der Bund zuständig. Wir informieren Dich hier über alles, was Du über die Ausbildung bei der Bundespolizei im mittleren Dienst wissen musst. Infos zu anderen Polizeiausbildungen findest Du auf den Internetseiten der Polizei in Deinem Bundesland.
Warum zur Bundespolizei?
Im mittleren Vollzugsdienst bei der Bundespolizei wartet ein sehr vielfältiges Aufgabenspektrum auf Dich. Da wäre unter anderem die Überwachung der Bundesgrenzen, die an Land, zu Wasser und in der Luft erfolgt. Als Bundespolizist kontrollierst Du also unter anderem an Flug- und Seehäfen Pässe und Einreisepapiere. Du bist zu Fuß, mit dem Auto oder mit dem Boot unterwegs, um zu verhindern, dass jemand ohne gültige Papiere nach Deutschland einreist. Bist Du am Flughafen tätig, kontrollierst Du Fluggäste und ihr Gepäck, überwachst das Gelände und kümmerst Dich um die Flugsicherheitsbegleitung. Im Bereich der Bahnpolizei bist Du für die Sicherheit und Ordnung an Bahnhöfen und bei Bahnanlagen zuständig. Hier übernimmst Du unter anderem den Streifendienst, schützt Reisende und verhinderst Vandalismus. Wenn Fahndungsaktionen oder Großveranstaltungen anstehen, fährst Du auch in den Zügen mit.
Tritt ein besonderes Ereignis ein, unterstützt Du als Bundespolizist den allgemeinen Polizeivollzugsdienst Deines Bundeslandes. Ein solches Ereignis kann unter anderem eine landesweite Fahnung, eine Großdemonstration, ein schwerer Unfall oder eine Naturkatastrophe sein. Zudem fällt der Schutz der Verfassungsorgane, der Bundesministerien und der deutschen Auslandsvertretungen in den Aufgabenbereich der Bundespolizei. Neben dem allgemeinen Dienst gibt es bei der Bundespolizei einige Spezialeinheiten. Eine dieser Spezialeinheiten ist die Grenzschutzgruppe 9, die GSG 9. Sie kümmert sich um den Kampf gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus. Andere Einheiten sind auf technische Hilfeleistungen im Notstands- oder Verteidigungsfall spezialisiert. Hubschrauberführer der Bundespolizei führen Aufklärungs- und Erkundungsflüge durch, sind bei Katastrophen zur Stelle und übernehmen Rettungseinsätze.
Als Bundespolizist kannst Du außerdem in den Lage- und Einsatzzentralen der Bundespolizei arbeiten. Hier warten dann Verwaltungs- und Organisationsaufgaben in Bereichen wie der Auswertung, der Kriminaltechnik oder der Aus- und Weiterbildung auf Dich. Mit technisch-handwerklichen Fertigkeiten und einer entsprechenden Zusatzqualifikation kannst Du außerdem als Bordfunker, als Elektroniker oder als Mechaniker arbeiten. Dann bist Du unter anderem für die Instandhaltung der Fahrzeuge, Waffen und Geräte zuständig und Ansprechpartner bei technischen Fragen.
Das Vorstellungsgespräch
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Wie läuft die Ausbildung ab?
Die Ausbildung im Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei im mittleren Dienst findet als Vorbereitungsdienst statt. Du bist also zunächst Anwärter und wirst dann, nach erfolgreichem Abschluss Deiner Ausbildung, zum Beamten. Die Ausbildung selbst gliedert sich in theoretische und in praktische Abschnitte:
- Die Theorie lernst Du in den Aus- und Weiterbildungszentren der Bundespolizeiakademie. Hier bist Du Schüler einer Klasse und eignest Dir die theoretischen Hintergründe und das Fachwissen für Deinen Beruf an.
- Die praktischen Abschnitte der Ausbildung absolvierst Du bei einer Behörde der Bundespolizei und im Außendienst. In der Behörde bist Du von Anfang an in die typischen Abläufe eingebunden. Du schreibst also unter anderem
Berichte, erstellst Protokolle und übernimmst den Telefondienst. Im Außendienst bist Du unter anderem bei Verkehrs- und Grenzkontrollen dabei oder unterstützt die Landespolizei bei Einsätzen, etwa bei Großveranstaltungen. Du lernst dabei mit Gefahrensituationen, Aggressionen und Provokationen umzugehen. Aber auch an der Waffe wirst Du ausgebildet.
Die Ausbildung ist bundeseinheitlich geregelt. Sie erfolgt gemäß der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei, kurz AP-mDBPolV. Nachlesen kannst Du sie unter https://www.buzer.de/gesetz/3115/index.htm
Wo findet die Ausbildung bei der Bundespolizei statt?
Die Theorieteile der Polizeiausbildung absolvierst Du in den Unterrichtsräumen von einem Aus- und Weiterbildungszentrum der Bundespolizei. Von diesen Zentren gibt es fünf in Deutschland. Sie befinden sich in Walsrode, Neustrelitz, Eschwege, Oerlenbach und Swisttal. Die Praxis lernst und trainierst Du in den Dienststellen der Bundespolizei. In vielen Fällen wird die Ausbildung nicht in der Nähe Deines Wohnortes stattfinden. Du musst Dich also darauf einstellen, zumindest während der Ausbildung in einem Wohnheim oder Deiner eigenen Wohnung zu wohnen und ohne Deine Familie und Deine Freunde klarzukommen.
Wann beginnt Ausbildung?
Die Ausbildung bei der Bundespolizei beginnt im September eines Jahres. Die Bewerbungsfrist endet dabei normalerweise im Dezember des vorhergehenden Jahres. Wenn Du also unter anderem im September 2015 mit Deiner Polizeiausbildung anfangen willst, muss Deine Bewerbung bis spätestens Mitte Dezember 2014 bei der Bundespolizei eingegangen sein.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Ausbildung dauert 2 ½ Jahre. Unter bestimmten Umständen ist es möglich, die Ausbildung zu verlängern. Dies kommt vor allem dann in Frage, wenn Du Deine Ausbildung unter anderem wegen Krankheit, Mutterschutz oder Elternzeit längere Zeit unterbrechen musstest. Eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist nicht vorgesehen.
Im ersten Jahr der Polizeiausbildung steht hauptsächlich theoretisches Fachwissen auf dem Programm. Dazu finden ein paar einsatznahe Trainings statt. Das zweite Ausbildungsjahr legt die Schwerpunkte auf die Praxis. Dabei absolvierst Du insgesamt 5 ½ Monate lang Einsatzpraktika in den Bereichen Bahnpolizei, Grenzschutz, Luftsicherheit und Bereitschaftspolizei. Im letzten halben Jahr der Ausbildung ist ein Laufbahnlehrgang vorgesehen, dann folgt die Abschlussprüfung.
Welche Prüfungen finden während der Ausbildung statt?
Während Deiner gesamten Ausbildung, die eigentlich gar nicht Ausbildung, sondern Vorbereitungsdienst heißt, finden Beurteilungen statt. So musst Du unter anderem Klausuren schreiben, Referate halten und praktische Prüfungen meistern. Wenn Du die Grundausbildung beendet hast, steht außerdem eine Zwischenprüfung an. Hast Du die Zwischenprüfung bestanden und auch alle anderen Leistungsnachweise erbracht, kannst Du die Laufbahnprüfung ablegen. Sie gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil:
- Bei der schriftlichen Prüfung schreibst Du Arbeiten in den Prüfungsfächern Einsatzrecht/Verkehrsrecht, Einsatzlehre/Polizeidienstkunde/Verkehrslehre sowie Staats- und Verfassungsrecht/politische Bildung und Kriminalistik.
- Bei der mündlichen Prüfung wird Dein Wissen aus den gleichen Prüfungsfächern abgefragt wie bei der schriftlichen Prüfung.
Deine Prüfung legst Du vor dem zuständigen Prüfungsausschuss ab. Fällst Du durch, kannst Du die Prüfung einmal wiederholen. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung darfst Du Dich Polizeimeister nennen. Für Dich geht es dann in einer Bundespolizeiabteilung weiter. Als Angehöriger einer Gruppe aus acht Polizeibeamten, eines Zuges aus 30 Bundespolizisten und einer Hundertschaft sammelst Du nach und nach wichtige Praxiserfahrung. So übernimmst Du grenz- und bahnpolizeiliche Aufgaben, arbeitest am Flughafen und lernst den Objektschutz kennen. Zudem stehen Einsätze zur Unterstützung der Landespolizei und anderer Sicherheitsbehörden auf dem Programm. Danach kannst Du Dich für den Aufgabenbereich entscheiden, der Dir am meisten liegt. Du hast aber auch die Möglichkeit, Dich fortzubilden. Dafür musst Du ein weiteres Auswahlverfahren bestehen. Anschließend kannst Du die notwendigen Qualifikationen für einen Einsatz beim Flugdienst, der Seepolizei, im Informations- und Kommunikationsdienst oder bei der GSG 9 erwerben.
Was verdiene ich? Fallen auch Kosten an?
Während Deiner Ausbildung bekommst Du sogenannte Anwärterbezüge. Sie setzen sich aus dem Anwärtergrundbetrag, vermögenswirksamen Leistungen und einem Familienzuschlag zusammen. Der Anwärtergrundbetrag beläuft sich auf 1.044 Euro pro Monat. Zusätzlich dazu kannst Du weitere Zulagen, Vergütungen und Sonderzuschläge bekommen.
Für die Ausbildung selbst fallen natürlich keine Kosten an. Du musst also weder Schulgeld noch Gebühren für den Laufbahnlehrgang bezahlen. Allerdings können Kosten für Lernmittel und für Fahrten entstehen. Wohnst Du während der Ausbildung nicht mehr zu Hause, sondern bist Du in einem Wohnheim untergebracht oder hast Deine eigene Wohnung, musst Du außerdem Wohn- und Verpflegungskosten einplanen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Damit Du eine Polizeiausbildung absolvieren kannst, musst Du zunächst einmal ein paar grundlegende, formale Kriterien erfüllen. Diese ergeben sich zum Teil aus den gesetzlichen Regelungen bei einer Beamtentätigkeit und zum Teil aus den Anforderungen für den polizeilichen Dienst. Konkret gilt folgendes:
- Du musst deutscher Staatsbürger gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes sein oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes haben.
- Du musst gewährleisten, dass Du jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintrittst.
- Du musst ein öffentliches Amt bekleiden können. Dazu gehört, dass Du in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebst, also nicht überschuldet bist. Zudem darfst Du nicht vorbestraft sein.
- Du musst für den Polizeidienst tauglich sein. Polizeidiensttauglich bist Du, wenn Du körperlich, charakterlich und geistig für den Dienst bei der Polizei geeignet bist. Dies wird bei einer Eignungsuntersuchung festgestellt.
- Als Frau musst Du mindestens 163cm, als Mann mindestens 165cm groß sein.
- Wenn Du die Ausbildung beginnst, musst Du mindestens 16 Jahre alt sein. Das Höchstalter bei Ausbildungsbeginn liegt bei 27 Jahren.
- Du musst den Führerschein Klasse B (früher Klasse 3) haben. Bist Du noch nicht volljährig, musst Du eine gültige Fahrerlaubnis spätestens zum Ende der Ausbildung vorlegen.
Was Deine Bildung angeht, so gilt:
- Du brauchst einen mittleren Bildungsabschluss. Alternativ kannst Du die Polizeiausbildung auch dann machen, wenn Du einen Hauptschulabschluss und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung mitbringst.
- In den Schulfächern Deutsch und Englisch brauchst Du mindestens eine 4. Generell müssen Deine Englischkenntnisse so gut sein, dass Du Dich verständigen kannst. Im Schulfach Sport darf Deine Note nicht schlechter sein als eine 3.
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Welche persönlichen Eigenschaften sind gefragt?
Eine Tätigkeit als Bundespolizist ist vielseitig und spannend. Du bist mittendrin und repräsentierst ein Stück weit Deutschland. Zudem handelt es sich um einen Beruf mit Zukunft, der Dir tolle Karrierechancen bietet. Aber Du wirst auch mit gefährlichen und schwierigen Situationen konfrontiert. Die Arbeit ist anspruchsvoll, Du trägst Verantwortung und wirst manchmal Dinge erleben, die Dich an Deine Grenzen bringen werden. Deshalb sollten Dich folgende Eigenschaften und Merkmale kennzeichnen:
- Leistungsbereitschaft
- Körperliche Fitness
- Psychische Belastbarkeit
- Teamgeist
- Zivilcourage
- Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen
- Verständnis und Sinn für Demokratie
- Soziale Kompetenzen
- Mobilität und Flexibilität
Zudem sollten Dein Auftreten und Dein Erscheinungsbild ordentlich und positiv sein. Hierzu gehört auch, dass Du keine sichtbaren Piercings oder Tätowierungen hast.
Wie und wo kann ich mich bewerben?
Wenn Du die grundlegenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllst, kannst Du Dich bei der Bundespolizei bewerben. Anders als bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz bei einem Unternehmen oder einem Handwerksbetrieb schreibst Du aber keine Bewerbung im klassischen Sinne. Stattdessen füllst Du zunächst ein Kontaktformular aus. Dieses Formular findest Du auf der Homepage der Bundespolizei unter https://www.komm-zur-bundespolizei.de/bewerbung/polizeivollzugsdienst. Deine Nachricht wird dann an den Einstellungsberater weitergeleitet, der für Dich zuständig ist. Er wird sich bei Dir melden und Dir die Bewerbungsformulare zuschicken. Diese Formulare musst Du ausfüllen und zusammen mit den anderen geforderten Unterlagen an Deinen Einstellungsberater zurückschicken. Welche Unterlagen Du brauchst und die genaue Adresse wird Dir der Einstellungsberater sagen. Über die Beratersuche auf der Internetseite der Bundespolizei kannst Du natürlich auch selbst herausfinden, wie Dein Einstellungsberater heißt. So kannst Du direkt mit ihm Kontakt aufnehmen.
Wichtig: Halte Dich unbedingt an diese Vorgehensweise! Es macht keinen Sinn, wenn Du eine Bewerbungsmappe zusammenstellst und an den Einstellungsberater schickst. Die Bundespolizei – und auch die Polizei der Bundesländer – hat ihre eigenen Bewerbungsformulare. Sie stellen sicher, dass alle Infos abgefragt werden, die für eine Polizeiausbildung relevant sind. Zudem sorgen sie für einheitliche Abläufe. Eine herkömmliche Bewerbung mag gut gemeint sein, wird Dich aber nicht weiterbringen!
Wie geht es nach der Bewerbung weiter?
Dass die Polizei Bewerbungsformulare verwendet, die jeder Bewerber ausfüllen muss, hat einen Grund: Die schriftliche Bewerbung ist nur der erste Schritt. Durch die Angaben in den Formularen wird nämlich letztlich nur geprüft, ob Du überhaupt für eine Polizeiausbildung in Frage kommst. Die eigentliche Entscheidung fällt erst im nächsten Schritt. Wenn Du die Kriterien erfüllst, wirst Du zu einem Eignungsauswahlverfahren, kurz EAV, eingeladen. Dieses EAV dauert drei Tage lang und besteht aus vier Teilen, nämlich
1. Einem schriftlichen Test; hier musst Du Aufgaben lösen, durch die Deine Allgemeinbildung, Deine Konzentrationsfähigkeit und Deine Fähigkeiten im Umgang mit Sprache geprüft werden. Zudem schreibst Du ein Diktat.
2. einem Sporttest,
3. einem Vorstellungsgespräch und
4. der polizeiärztlichen Untersuchung.
Das Auswahlverfahren wird in einem der fünf Aus- und Weiterbildungszentren durchgeführt. Deine Fahrtkosten werden Dir erstattet und Du wirst kostenfrei untergebracht. Wenn Du das EAV erfolgreich gemeistert hast, bekommst Du eine Zusage für Deine Polizeiausbildung. Scheiterst Du an dem Auswahlverfahren, kannst Du Dich natürlich für das Folgejahr wieder bewerben. Bis dahin kannst Du auch gezielt das üben, was im ersten Anlauf nicht geklappt hat.
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