Meisterbafög Antrag: Jetzt starten

Aktualisiert am 2. Februar 2023 von Ömer Bekar

Meisterbafög AntragMit dem Begriff Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz oder dem Kürzel AFBG werden vermutlich nur wenige etwas anfangen können. Die Bezeichnung Meisterbafög hingegen haben sicherlich viele schon einmal gehört. Ähnlich wie das Bafög, durch das Schüler und Studenten im Rahmen ihrer Ausbildung gefördert werden können, ist auch das Meisterbafög eine Form der Förderung, die finanzielle Unterstützung beinhaltet. Dabei richtet sich das Meisterbafög an Handwerker und Fachkräfte, die eine Aufstiegsfortbildung absolvieren möchten.

Worin liegt die Absicht vom Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz?

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz macht es sich zur Aufgabe, Arbeitnehmern, die eine berufliche Aufstiegsfortbildung anstreben und sich so auch die Möglichkeit einer späteren Existenzgründung schaffen, finanzielle Unterstützung zu bieten. Umgangssprachlich hat sich für diese Förderung die Bezeichnung Meisterbafög etabliert. Dabei versteht sich das Meisterbafög als umfassendes Instrument, das die berufliche Fortbildung in allen Berufsbereichen fördert. Zudem spielt es im Hinblick auf eine mögliche Förderung keine Rolle, ob die Fortbildungsmaßnahme in Vollzeit, in Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder in Form von Fernunterricht erfolgt. Die Aufstiegsfortbildung muss auch nicht zwingend im Inland stattfinden, sondern auch Maßnahmen, die vollständig oder anteilig im EU-Ausland durchgeführt werden, können grundsätzlich gefördert werden. Allerdings müssen einige persönliche, zeitliche und qualitative Voraussetzungen erfüllt sein, damit Meisterbafög gewährt werden kann.

 

Wer kann Meisterbafög bekommen?

Die Aufstiegsförderung richtet sich an Handwerker und Fachkräfte, die sich durch die Fortbildung auf einen Abschluss als Meister, Techniker, Betriebsinformatiker, Programmierer, Betriebswirt, Fachkaufmann, Fachkrankenpfleger oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten. Um Meisterbafög erhalten zu können, müssen die Handwerker und Fachkräfte eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, die nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannt ist, oder über einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen. Gleichzeitig darf aber noch keine berufliche Qualifikation vorhanden sein, die gleichwertig oder höher ist als der angestrebte Abschluss. Hat ein Antragssteller unter anderem ein Hochschulstudium abgeschlossen, kann er also nicht durch das Meisterbafög gefördert werden, um jetzt noch eine Qualifikation als Handwerksmeister zu erwerben. Wie alt ein Antragsteller ist, spielt im Zusammenhang mit dem Meisterbafög hingegen keine Rolle.

 

Wie hoch fällt die finanzielle Unterstützung aus?

Die maximal mögliche Förderung legt zunächst einen grundlegenden Bedarfssatz zugrunde. Dieser Bedarfsetzt sich wie folgt zusammen:

348 Euro als Grundbedarf
+ 224 Euro als Wohnbedarf
+ 62 Euro als Zuschlag zur Krankenversicherung
+ 11 Euro als Zuschlag zur Pflegeversicherung
+ 52 Euro als Erhöhungsbetrag für den Antragssteller
= 697 Euro

Bei Verheirateten erhöht sich der Bedarfssatz um 215 Euro, für jedes Kind kommen noch einmal 210 Euro dazu. Alleinerziehende erhalten darüber hinaus pro Kind 113 Euro als Kinderbetreuungszuschlag. Diese Leistungen werden in zwei unterschiedlichen Formen gewährt. Den einen Teil bilden Zuschüsse, die später nicht zurückbezahlt werden müssen. Dabei beträgt der Zuschuss 238 Euro und erhöht sich um 105 Euro pro Kind. Der zweite Teil und damit der Rest der monatlichen Zahlungen wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Bei der Berechnung der Leistungen wird allerdings vorhandenes Einkommen und Vermögen angerechnet. Berücksichtigt wird jedoch nur das Einkommen und Vermögen des Antragstellers und seines Ehegatten, das bestimmte Freibeträge übersteigt. Dieses anrechenbare Einkommen wird vom ermittelten Unterhaltsbeitrag abgezogen.

Der zweite Baustein des Meisterbafögs ist der sogenannte Maßnahmebeitrag. Er wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt und dient zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Gewährt wird der Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, die Höchstgrenze liegt allerdings bei 10.226 Euro. Den Maßnahmebeitrag erhält der Antragsteller zu 30,5 Prozent als Zuschuss, den Rest als zinsgünstiges Darlehen. Muss der Antragsteller ein Prüfungsstück anfertigen, kann die Hälfte der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.534 Euro ebenfalls als zinsgünstiges Darlehen finanziert werden.

 

Wo und wie wird ein Meisterbafög Antrag gestellt?

Welche Behörden für die Bearbeitung der Anträge zuständig sind, hängt von den Regelungen in den einzelnen Bundesländern ab. In den meisten Fällen übernehmen jedoch die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise und Städte am Wohnsitz des Antragstellers die Bearbeitung. Zudem führen diese Ämter auch Beratungen durch und kümmern sich um die Auszahlung der Zuschüsse. Darlehen wiederum werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, ausbezahlt, mit der der Antragsteller dafür einen entsprechenden Darlehensvertrag abschließt.

Möchte der Antragsteller Meisterbafög beantragen, kann er sich an das zuständige Amt wenden. Dort erhält er die Antragsformulare. Die Vordrucke stehen hier zur Verfügung. Die ausgefüllten Formblätter reicht er Antragsteller anschließend beim zuständigen Amt ein. Die Förderung in Form des Unterhaltsbeitrags wird frühestens mit Beginn der Maßnahme gewährt. Entscheidend ist aber immer der Monat, in dem der Antrag beim Amt eingeht, eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Ratsam ist daher, den Antrag rechtzeitig zu stellen, um so die Leistungen auch wirklich mit Maßnahmebeginn zu erhalten. Im Unterschied dazu kann der Maßnahmebeitrag auch später noch beantragt werden. Hier reicht es aus, wenn der Antrag zum Ende der Maßnahme vorliegt.