Aktualisiert am 2. Februar 2023 von Ömer Bekar
Eine solide und hochwertige Ausbildung schafft die Grundlage für eine berufliche Laufbahn mit guten Zukunftsperspektiven. Allerdings geht eine Ausbildung immer auch mit finanziellen Belastungen einher und nicht jede Familie verfügt über die erforderlichen Mittel, um ihrem Kind die gewünschte Ausbildung zu ermöglichen. Da eine Ausbildung aber nicht einzig und allein an fehlenden finanziellen Möglichkeiten scheitern soll, hat der Gesetzgeber vor vielen Jahren das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, auf den Weg gebracht. Durch dieses Gesetz soll sichergestellt werden, dass alle Schüler und Studenten unabhängig von ihrem wirtschaftlichen oder sozialen Hintergrund die Ausbildung absolvieren können, die ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht. Dafür sieht das Gesetz eine finanzielle Unterstützung für die Ausbildung vor, die umgangssprachlich ebenfalls Bafög genannt wird.
►Mustervorlage: formloser Antrag für Bafög
Auszubildender
Anschrift
Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung
Anschrift
Ort, den Datum
Antrag auf die Bewilligung von Leistungen nach dem BAföG
Sehr geehrte Damen und Herren,
am ……………….. werde ich, ……. (Vor- und Nachname, geboren am) ……………., meine Ausbildung an der ……. (Name der Ausbildungsstätte) ………. beginnen. Dabei werde ich …….. (Bezeichnung vom Bildungsgang/Studiengang/Fachrichtung) …….. besuchen, mein Ausbildungsziel ist ein Abschluss als ……………………….
Aus diesem Grund beantrage ich hiermit Ausbildungsförderung nach dem BAföG. Die ausgefüllten Formblätter sowie die erforderlichen Unterlagen und Nachweise werde ich schnellstmöglich nachreichen.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift
Welche Ausbildungen werden gefördert?
Die meisten denken an Studenten, wenn von Bafög die Rede ist. Allerdings ist die finanzielle Unterstützung nicht auf ein Studium an einer Universität beschränkt. So können auch Schüler von der Ausbildungsförderung profitieren, die eine weiterführende allgemeinbildende Schule, eine Berufsfachschule oder eine Fach- oder Fachoberschule besuchen. Wohnen diese Schüler nicht mehr bei ihren Eltern oder ist eine auswärtige Unterbringung notwendig, können sie ab der zehnten Klasse Bafög bekommen. Daneben ist Bafög für Schüler möglich, die eine Fach- oder Berufsfachklasse besuchen und in diesem Zuge in einer mindestens zweijährigen Ausbildung einen qualifizierenden Berufsabschluss erwerben. Zudem kann durch Bafög der Besuch einer Abendschule, einer Berufsaufbauschule, eines Kollegs, einer höheren Fachschule oder eine Akademie gefördert werden. Bei dualen oder betrieblichen Ausbildungen ist keine Unterstützung in Form von Bafög möglich. Allerdings können Azubis hier bei Bedarf die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.
An welche Voraussetzungen ist Bafög geknüpft?
Eine Grundvoraussetzung für den Erhalt von Bafög besteht darin, dass es sich bei der Ausbildung, die der Schüler oder Student absolviert, um eine förderfähige Ausbildung handelt. Daneben gibt es aber noch ein paar weitere Bedingungen, die erfüllt sein müssen. Zu diesen gehören in erster Linie folgende:
- Bei Bafög handelt es sich um eine sogenannte nachrangige Leistung. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber zunächst einmal davon ausgeht, dass der Auszubildende selbst oder die Personen, die ihm gegenüber unterhaltspflichtig sind, für die Ausbildungskosten aufkommen. Nur wenn das Einkommen und Vermögen des Auszubildenden, seines Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners und seiner Eltern nicht ausreicht, hilft der Gesetzgeber mit der finanziellen Unterstützung aus. Allerdings wird nicht das gesamte Einkommen und Vermögen angerechnet, sondern es werden Freibeträge abzogen und nur die Werte, die die Freibeträge übersteigen, werden berücksichtigt.
- Der Schüler oder Student muss die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Ist er kein deutscher Staatsbürger, kann er Bafög bekommen, wenn er über ein Daueraufenthaltsrecht oder eine Niederlassungserlaubnis verfügt oder eine Bleibeperspektive in anderer Form gegeben ist.
- Die Eignung für die angestrebte Ausbildung muss vorliegen, es muss also zu erwarten sein, dass der Auszubildende das anvisierte Ausbildungsziel erreicht. Diese Bedingung ist normalerweise erfüllt, solange der Auszubildende die Ausbildungsstätte besucht und die geforderten Leistungen erbringt. Studenten müssen zusätzlich je nach Studiengang vor Beginn des dritten oder des fünften Semesters Leistungsnachweise vorlegen.
- Der Erhalt von Bafög ist an bestimmte Altersgrenzen gebunden. Grundsätzlich gilt, dass der Schüler oder Student bei Beginn der Ausbildung jünger als 30 Jahre sein muss. Die Dauer der Förderung ist auf die reguläre Ausbildungs- oder Studienzeit begrenzt. Allerdings gibt es Sonderregelungen, durch die Bafög auch länger und über die Altersgrenzen hinaus bewilligt werden kann.
Ein paar weitere Infos zur Ausbildungsförderung nach dem BAföG gibt es hier:
https://www.youtube.com/watch?v=8vDjXARp81c
Wie und wo wird Bafög beantragt?
Der Antrag auf Bafög erfolgt mithilfe von Vordrucken, die ausgefüllt und zusammen mit weiteren Unterlagen und Nachweisen beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung eingereicht werden müssen. Die Vordrucke sind bei den Bafög-Ämtern erhältlich, die die Anträge auch bearbeiten und darüber entscheiden. Für Studenten ist dabei üblicherweise das Studentenwerk der Hochschule, für Schüler das Amt für Ausbildungsförderung im Bezirk der Schule oder am Wohnort der Eltern der richtige Ansprechpartner. Die Formulare können auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter https://www.das-neue-bafoeg.de aber auch heruntergeladen werden.
Nachdem der Antrag eingegangen ist und bearbeitet wurde, erstellt das Bafög-Amt einen Bewilligungsbescheid. Aus diesem Bescheid geht hervor, wie hoch die Förderung ist, die der Schüler oder Student pro Monat erhält. In aller Regel werden die Leistungen dabei für ein Jahr bewilligt. Rund zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums sollte dann ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden, um eine Unterbrechung der Zahlungen zu vermeiden.
Bafög wird frühestens ab Beginn der Ausbildung gewährt. Maßgeblich ist allerdings immer der Monat, in dem der Antrag eingegangen ist. Reicht der Schüler seinen Antrag also unter anderem im November ein, erhält er Bafög auch erst ab November, selbst wenn die Ausbildung schon im September oder Oktober angefangen hat. Da die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nehmen kann, ist es grundsätzlich ratsam, Bafög so früh wie möglich zu beantragen und zwar am besten sofort, wenn feststeht, welche Ausbildungsstätte der Auszubildende besuchen wird. Mitunter kann es aber passieren, dass der Auszubildende noch nicht alle Vordrucke ausgefüllt hat oder ihm noch Unterlagen fehlen, die Zeit allerdings knapp wird. Um die Förderung trotzdem ab dem Monat, in dem die Ausbildung beginnt, zu erhalten, kann der Auszubildende in diesem Fall vorab einen formlosen Antrag stellen und die offiziellen Vordrucke samt Unterlagen dann später nachreichen.