Aktualisiert am 2. Februar 2023 von Ömer Bekar
Viele Schüler und Studenten möchten sehr gerne einen Teil ihrer Ausbildung im Ausland absolvieren. Den Alltag und die Kultur in einem fremden Land zu erleben, neue Kontakte zu knüpfen und Freundschaften zu schließen, seine Fremdsprachenkenntnisse zu vertiefen und Erfahrungen außerhalb des gewohnten Umfelds zu sammeln, ist eine spannende Herausforderung und macht sich natürlich auch im Lebenslauf recht gut. Allerdings lassen es die wirtschaftlichen Möglichkeiten nicht immer zu, einen Auslandsaufenthalt zu finanzieren. Um zu gewährleisten, dass jeder Schüler und Student, unabhängig von seinem sozialen und wirtschaftlichen Hintergrund, die Ausbildung absolvieren kann, die seinen Interessen und Fähigkeiten entspricht, hat der Gesetzgeber das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, geschaffen. Die finanzielle Unterstützung, die durch das BAföG geregelt wird, können Schüler und Studenten sowohl bei einer Ausbildung im Inland als auch im Ausland erhalten.
Für welche Ausbildungen wird Auslandsbafög gewährt?
Das BAföG sieht eine Förderung von Ausbildungen im Ausland vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Innerhalb der EU und in der Schweiz kann die Ausbildung an einer Berufsfachschule, einer mindestens zweijährigen Fach- und Fachoberschule, einer höheren Fachschule, einer Akademie, einer Hochschule oder einer gleichwertigen Ausbildungsstätte gefördert werden. Zudem sind Unterstützungsleistungen für den Besuch einer gymnasialen Oberstufe ab der 11. Klasse oder, wenn die Hochschulgangsberechtigung bereits nach zwölf Jahren erworben wird, ab der 10. Klasse möglich. Die Förderung wird ab Beginn der Ausbildung bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses gewährt.
- Ausbildungsaufenthalte, die sich aus einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen der inländischen und einer oder mehreren ausländischen Bildungsstätten ergeben, können für die Dauer des jeweiligen Ausbildungsabschnitts im Ausland gefördert werden.
- Ist der Auslandsaufenthalt Bestandteil einer inländischen Ausbildung und findet er außerhalb der EU statt, kann die Förderung für ein Jahr, in Ausnahmefällen für maximal zweieinhalb Jahre gewährt werden. Voraussetzung ist aber, dass die Ausbildung im Ausland für die inländische Ausbildung förderlich ist und zumindest anteilig darauf angerecht werden kann.
- Auslandspraktika können nach BAföG unterstützt werden, wenn sie im Rahmen einer Ausbildung an einer Berufsfachschule, einer mindestens zweijährigen Fachschule, einer höheren Fachschule, einer Akademie oder einer Hochschule stattfinden. Dabei müssen die Praktika für die Ausbildung förderlich und durch die jeweiligen Ausbildungsbestimmungen vorgeschrieben sein.
- Eine Förderung setzt außerdem eine bestimmte Mindestdauer voraus. So müssen Ausbildungsaufenthalte mindestens sechs Monate oder ein Semester andauern. Für Auslandsaufenthalte im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und für Auslandspraktika gilt eine Mindestdauer von zwölf Wochen. Daneben muss der Schüler oder Student über ausreichende Kenntnisse der Landes- und der Unterrichtssprache verfügen.
Wie hoch fällt das Auslandsbafög aus?
Die Förderung für Auslandsaufenthalte setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. So beinhaltet das Auslandsbafög zunächst die Grundförderung, die Schüler und Studenten erhalten, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Zusätzlich dazu gibt es folgende Zuschläge:
- Studiengebühren werden bis zu einer Höhe von maximal 4.600 Euro pro Jahr übernommen. Dabei werden die Studiengebühren als Vollzuschuss gewährt, müssen also später nicht zurückbezahlt werden.
- Für die Reisekosten sind Zuschläge von 250 Euro bei Fahrten innerhalb Europas und von 500 Euro bei Fahrten außerhalb Europas vorgesehen. Studenten erhalten den Reisekostenzuschlag für eine Hin- und eine Rückfahrt. Schüler bekommen den Zuschlag für die Reisekosten für je eine Hin- und Rückfahrt pro Schuljahr, in Ausnahmefällen können die Zuschläge auch für je zwei Fahrten gewährt werden.
- Weitere Zuschläge sind möglich, wenn durch die Krankenversicherung Zusatzkosten entstehen. Bei Auslandsaufenthalten außerhalb der EU und der Schweiz können außerdem Auslandszuschläge bewilligt werden, um die höheren Lebenshaltungskosten zu decken. Die Höhe der Auslandszuschläge hängt dabei von dem jeweiligen Land ab.
Generell sind die Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland höher als die Sätze bei einer Ausbildung im Inland.
Daher kann es sich auch für diejenigen lohnen, Auslandsbafög zu beantragen, die bei einer Inlandsausbildung keinen Anspruch auf eine Förderung haben. Und ein paar weitere Tipps dazu, wie ein Auslandsaufenthalt finanziert werden kann, zeigt dieses Video:
https://www.youtube.com/watch?v=mn1M3wyyQe0
Wo wird Auslandsbafög beantragt?
Wie generell bei BAföG üblich, muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Hierzu werden die Antragsformulare ausgefüllt und beim Amt für Ausbildungsförderung eingereicht. Wird ein Antrag auf Auslandsbafög gestellt, ist hierfür das Formblatt 6 erforderlich. Welches Amt für die Bearbeitung zuständig ist, hängt vom Zielland ab. Beim Auslandsbafög ist es nämlich so, dass jedes der insgesamt 17 Bafög-Ämter in Deutschland für einen oder mehrere ausländische Staaten zuständig ist. Auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, konkret hier unter , stehen die Antragsformulare zur Verfügung und dort kann auch ermittelt werden, bei welchem Amt der Antrag eingereicht werden muss. Es kann allerdings etwas dauern, bis ein Antrag bearbeitet ist und darüber entschieden wurde. Als Tipp gilt daher, dass das Auslandsbafög mindestens sechs Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt beantragt werden sollte.