Erfolgreich ins Ausland: Mit dem Auslandsbafög

Aktualisiert am 18. August 2023 von Ömer Bekar

Wenn du ein Studium im Ausland planst, aber dir die finanziellen Mittel fehlen, um diese Erfahrung zu finanzieren, gibt es Möglichkeiten, wie du dich unterstützen lassen kannst. Eine dieser Möglichkeiten ist das Auslandsbafög.

In diesem Artikel erfährst du, wie du das Auslandsbafög beantragen kannst, welche Voraussetzungen du erfüllen musst und welche Unterlagen du für den Antrag benötigst. Außerdem erfährst du, welche Sonderregelungen und Besonderheiten es gibt und wie das Auslandsbafög mit anderen Finanzierungsmöglichkeiten kombiniert werden kann.

Kernbotschaften

  • Das Auslandsbafög ist eine Möglichkeit der finanziellen Unterstützung für Studierende, die ihr Studium im Ausland absolvieren möchten.
  • Um das Auslandsbafög zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
  • Es gibt verschiedene Unterlagen, die für den Auslandsbafög-Antrag benötigt werden.
  • Das Auslandsbafög-Gesetz regelt die Bedingungen und Voraussetzungen für die Gewährung des Auslandsbafögs.
  • Neben dem Auslandsbafög gibt es weitere Finanzierungsmöglichkeiten, die genutzt werden können.
  • Es gibt besondere Regelungen und Besonderheiten für Studierende, die das Auslandsbafög erhalten.
  • Nach dem Studium im Ausland muss das Auslandsbafög zurückgezahlt werden.
  • Es gibt rechtliche Beratung und Unterstützung für Studierende, die das Auslandsbafög beantragen möchten.

Voraussetzungen für den Auslandsbafög-Antrag

Um Auslandsbafög beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal muss man an einer staatlichen Hochschule im Ausland studieren und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Zudem muss man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder eine EU/EWR-Bürger*in sein oder eine Niederlassungserlaubnis besitzen.

Des Weiteren muss das Studium im Ausland einen engen Bezug zu Deutschland aufweisen, das heißt, es muss dem angestrebten Abschluss in Deutschland dienen oder einen vergleichbaren Studiengang darstellen. Die Fächer, die man im Ausland studiert, müssen in Deutschland anerkannt sein.

Es gibt auch bestimmte Voraussetzungen in Bezug auf die bisherigen Studienleistungen. So muss man entweder eine bestimmte Anzahl an Leistungspunkten erreicht haben oder aber nachweisen können, dass man die Zwischenprüfung erfolgreich abgeschlossen hat.

Wichtig zu beachten ist außerdem, dass es ein bestimmtes Höchstalter gibt, bis zu dem man Auslandsbafög beantragen kann. Dieses Alter variiert je nachdem, welches Land man besucht und welche Art von Studium man absolviert.

Voraussetzungen für den Auslandsbafög-Antrag im Überblick:

  • Studium an einer staatlichen Hochschule im Ausland
  • Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder EU/EWR-Bürger*in oder Niederlassungserlaubnis
  • Studium mit engem Bezug zu Deutschland
  • Bisherige Studienleistungen (Leistungspunkte oder erfolgreiche Zwischenprüfung)
  • Einhaltung des Höchstalters

Wie funktioniert der Auslandsbafög-Antrag?

Der Antrag für Auslandsbafög muss vollständig ausgefüllt und fristgerecht eingereicht werden. Es gibt verschiedene Wege, den Antrag einzureichen:

  • online auf der Webseite des Bundesverwaltungsamtes
  • per Post
  • per Fax

Es ist notwendig, alle geforderten Unterlagen beizufügen und den Antrag vollständig auszufüllen.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

Die Bearbeitungsdauer des Antrags kann bis zu drei Monate betragen, vor allem, wenn die Unterlagen nicht vollständig oder fehlerhaft sind. Aus diesem Grund ist es wichtig, den Antrag so früh wie möglich einzureichen.

Es ist empfehlenswert, sich vorher über die Voraussetzungen für den Antrag zu informieren. Eine richtige Planung der Antragsstellung erleichtert die Bearbeitung des Antrags.

Nach der Bearbeitung des Antrags erfolgt die Mitteilung des Bescheids. Falls der Antrag bewilligt wird, wird das Geld direkt auf das Konto des Empfängers überwiesen.

Bei Ablehnung des Antrags ist es möglich, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen.

Unterlagen für den Auslandsbafög-Antrag

Der Antrag für Auslandsbafög erfordert einige Unterlagen, um Ihre finanzielle Situation darzulegen und zu beweisen, dass Sie die Voraussetzungen für das Stipendium erfüllen.

Zu den benötigten Unterlagen gehören:

  • Ihr gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Ihr Lebenslauf
  • Ihr Zeugnis und Nachweis über Ihre bisher erworbenen Qualifikationen
  • Ihr Nachweis, dass Sie bereits angenommen wurden oder sich beworben haben, um an einer ausländischen Hochschule oder einer ähnlichen Institution zu studieren
  • Nachweise über Ihre Einkünfte oder die Einkünfte Ihrer Eltern, falls Sie noch keine eigenen Einkünfte haben
  • Nachweise über alle Vermögenswerte, wie z.B. Grundstücke, Aktien oder ähnliches

Es ist wichtig, dass Sie alle notwendigen Unterlagen in beglaubigter Kopie einreichen. Eine beglaubigte Kopie ist eine Kopie des Originaldokuments, die von einer anerkannten Behörde bestätigt wird. Dazu gehören in Deutschland zum Beispiel Notare oder öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer. Zudem müssen die Unterlagen in der Regel auf Deutsch oder Englisch verfasst sein. Achten Sie darauf, dass Sie alle Unterlagen vollständig und fristgerecht einreichen.

Unter bestimmten Umständen kann es sein, dass zusätzliche Dokumente angefordert werden müssen. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld bei der zuständigen Stelle über alle notwendigen Unterlagen zu informieren.

Das Auslandsbafög-Gesetz

Das Auslandsbafög-Gesetz regelt die finanzielle Unterstützung von Studierenden, die ihr Studium in einem anderen Land fortsetzen möchten. Es gilt für deutsche Studierende sowie für EU-Bürgerinnen und -Bürger. Hier sind die wichtigsten Punkte des Auslandsbafög-Gesetzes im Überblick:

Voraussetzungen Leistungen
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder EU-Bürgerin bzw. EU-Bürger
  • Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
  • Studium im Ausland muss Teil des deutschen Studiengangs sein
  • Anerkennung des Studiums durch eine deutsche Hochschule
  • Finanzielle Bedürftigkeit
  • Grundbetrag von bis zu 468 Euro pro Monat
  • Zuschläge je nach Zielland, z.B. höhere Lebenshaltungskosten in den USA
  • Reisekostenpauschale je nach Zielland

Wichtig zu beachten ist auch, dass das Auslandsbafög nicht nur für Studienaufenthalte, sondern auch für Praktika im Ausland beantragt werden kann.

„Das Auslandsbafög ermöglicht Studierenden, auch außerhalb Deutschlands wertvolle Erfahrungen zu sammeln und sich so in ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung zu fördern.“

Zusätzliche Voraussetzungen für nicht-EU-Ausländerinnen und -Ausländer

Studierende, die keine EU-Bürgerinnen oder -Bürger sind, müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllen, um Anspruch auf Auslandsbafög zu haben. Dazu zählen:

  • Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
  • Ausreichende Deutschkenntnisse für das Studium im Ausland
  • Verpflichtende Rückkehr in das Herkunftsland nach Abschluss des Studiums

Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig über die genauen Voraussetzungen des Auslandsbafögs zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Antragstellung zu suchen.

Auslandsbafög und andere Finanzierungsmöglichkeiten

Das Auslandsbafög bietet eine wichtige Möglichkeit, um das Studium im Ausland zu finanzieren. Doch nicht alle Studierenden erfüllen die Voraussetzungen und auch die Höhe des Bafögs ist begrenzt. Daher ist es sinnvoll, sich auch über andere Finanzierungsmöglichkeiten Gedanken zu machen.

Eine Option sind Stipendien, die von verschiedenen Organisationen oder Stiftungen vergeben werden. Diese können in der Regel unabhängig von Auslandsbafög beantragt werden und sind oft an bestimmte Bedingungen gebunden, wie z.B. gute akademische Leistungen oder ein spezielles Studienfach.

Ein weiteres Finanzierungskonzept ist das Arbeiten. Viele Studierende finanzieren sich ihr Auslandsstudium durch Nebenjobs oder Praktika. Dabei sollten sie jedoch darauf achten, dass die Arbeitsbelastung das Studium nicht beeinträchtigt und dass sie alle notwendigen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen besitzen.

Es ist auch möglich, einen Bildungskredit aufzunehmen, um das Studium im Ausland zu finanzieren. Dies ist jedoch mit Kosten und Zinsen verbunden und sollte daher gut durchdacht werden.

Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig über alle Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren, um das bestmögliche Konzept für das Studium im Ausland zu finden.

Sonderregelungen und Besonderheiten beim Auslandsbafög

Es gibt einige Sonderregelungen und Besonderheiten, die beim Auslandsbafög zu beachten sind.

Studium außerhalb Europas

Studierende, die außerhalb Europas studieren möchten, müssen nachweisen, dass ihr Studium für ihre spätere Berufstätigkeit in Deutschland von Bedeutung ist. Außerdem muss die Hochschule oder das Studienprogramm im Ausland von vergleichbarer Qualität wie eine deutsche Hochschule sein. Es besteht die Möglichkeit, dass das Auslandsbafög als zinsloses Darlehen gewährt wird.

Studium innerhalb Europas

Studierende, die innerhalb Europas studieren möchten, können unter bestimmten Umständen zusätzlich zum Auslandsbafög eine Mobilitätsbeihilfe erhalten. Diese kann bis zu 300 Euro pro Monat betragen und soll die erhöhten Kosten des Studiums im Ausland abdecken.

Praktika im Ausland

Studierende haben auch die Möglichkeit, ein Praktikum im Ausland mit dem Auslandsbafög zu finanzieren. Das Praktikum muss im Zusammenhang mit dem Studium stehen und eine Dauer von mindestens sechs Wochen haben. Dabei wird das Auslandsbafög für die Dauer des Praktikums gezahlt.

Auslandssemester

Studierende, die im Rahmen ihres Studiums ein Auslandssemester absolvieren möchten, können das Auslandsbafög für diese Zeit erhalten. Dabei muss das Auslandssemester an einer anerkannten Hochschule stattfinden und mindestens drei Monate dauern. Die Höhe des Auslandsbafögs richtet sich nach den Lebenshaltungskosten am Studienort im Ausland.

Weitere Besonderheiten

Es gibt noch weitere Besonderheiten beim Auslandsbafög, zum Beispiel wenn ein Studium aus gesundheitlichen Gründen unterbrochen werden muss oder wenn Studierende während ihres Auslandsaufenthalts eine Familie gründen. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig über die Möglichkeiten und Voraussetzungen des Auslandsbafögs zu informieren und gegebenenfalls eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

Auslandsbafög und Rückzahlung

Eine wichtige Frage für Studierende, die Auslandsbafög erhalten, ist die Rückzahlung des Darlehens. Grundsätzlich muss das Auslandsbafög zurückgezahlt werden, jedoch gibt es einige Besonderheiten und Ausnahmen.

Die Rückzahlung des Auslandsbafög beginnt fünf Jahre nach der letzten Zahlung des Darlehens oder vier Jahren nach dem Ende der Regelstudienzeit, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. Die Rückzahlung erfolgt dann in monatlichen Raten über einen Zeitraum von maximal 20 Jahren. Die genauen Raten werden individuell berechnet und hängen vom jeweiligen Einkommen und Familienstand ab.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Rückzahlungspflicht. Wenn das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde und innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss eine mindestens zweijährige Tätigkeit im Ausland aufgenommen wird, entfällt die Rückzahlungspflicht teilweise oder sogar komplett. Auch wenn das Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt, kann die Rückzahlung reduziert oder ausgesetzt werden.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Auslandsaufenthalte während des Studiums, z.B. ein Auslandssemester, nicht als Auslandsaufenthalt im Sinne der Rückzahlungsbefreiung gelten. Nur eine längerfristige Tätigkeit im Ausland nach Abschluss des Studiums führt zur Befreiung von der Rückzahlungspflicht.

Studierende, die Fragen zur Rückzahlung des Auslandsbafög haben, können sich an das Bundesverwaltungsamt wenden. Dort erhalten sie weiterführende Informationen und können auch eine individuelle Berechnung ihrer Rückzahlungsraten anfordern.

Rechtliche Beratung und Unterstützung beim Auslandsbafög

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Auslandsbafög-Antrag haben oder Unterstützung benötigen, ist es wichtig zu wissen, dass es verschiedene Stellen gibt, die Ihnen helfen können.

Eine gute Anlaufstelle ist das Bundesverwaltungsamt, das für die Bearbeitung von Auslandsbafög-Anträgen zuständig ist. Das Bundesverwaltungsamt bietet eine Hotline an, die Sie bei Fragen zum Auslandsbafög anrufen können. Die Nummer finden Sie auf der Website des Bundesverwaltungsamts.

Darüber hinaus gibt es verschiedene Beratungsstellen, die sich auf das Thema Auslandsbafög spezialisiert haben, wie z.B. das Deutsche Studentenwerk oder der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD). Diese Stellen bieten in der Regel kostenlose Beratungsgespräche an und können Ihnen bei der Antragstellung und der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten helfen.

Wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen, können Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt wenden, die auf das Thema Auslandsbafög spezialisiert sind. Diese können Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und der Klärung von rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Auslandsbafög helfen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Inanspruchnahme von rechtlicher Unterstützung mit Kosten verbunden sein kann. Wenn Sie sich dafür entscheiden, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, sollten Sie sich im Vorfeld über die entstehenden Kosten informieren und gegebenenfalls eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abschließen.

Auslandsbafög und Rückzahlung

Anders als bei anderen Darlehen müssen Studierende das Auslandsbafög nicht vollständig zurückzahlen. Die Höhe der Rückzahlung hängt davon ab, wie hoch das monatliche Einkommen nach dem Studium ausfällt.

Berechnung der Rückzahlung

Die Rückzahlung des Auslandsbafögs orientiert sich am Einkommen nach dem Studium. Das bedeutet, wer nach dem Studium einen gut bezahlten Job hat, muss einen höheren Betrag zurückzahlen als Studierende, die geringer verdienen.

Die Rückzahlung beginnt in der Regel bis zu einem Jahr nach dem Studium, wenn das monatliche Einkommen eine bestimmte Grenze überschreitet. Diese Grenze beträgt derzeit 21.000 Euro brutto pro Jahr.

Die Rückzahlungssumme beträgt maximal 10.000 Euro. Wer nach dem Studium weniger als 1.200 Euro netto verdient, muss das Auslandsbafög nicht zurückzahlen.

Zinsen und Bearbeitungsgebühren

Anders als bei anderen Darlehen fallen beim Auslandsbafög keine Zinsen an. Auch Bearbeitungsgebühren gibt es nicht. Der Rückzahlungsbetrag entspricht also genau dem Betrag, den Studierende erhalten haben.

Rückzahlungsmodalitäten

Studierende können die Rückzahlung des Auslandsbafögs in Raten zahlen oder den Gesamtbetrag auf einmal begleichen. Eine vorzeitige Rückzahlung ist jederzeit möglich. Auch eine Stundung der Rückzahlung ist in bestimmten Fällen möglich.

Bei Fragen zur Rückzahlung des Auslandsbafögs können sich Studierende an das Bundesverwaltungsamt wenden.

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