Aktualisiert am 2. Februar 2023 von Ömer Bekar
Es gibt Regionen, in denen viele Ausbildungsplätze in den verschiedensten Bereichen zur Verfügung stehen. In anderen Regionen hingegen sind Ausbildungsplätze rar und die Auswahl eingeschränkt. Zudem gibt es ein paar Berufe, bei denen eine Ausbildung nur an wenigen Orten angeboten wird. Viele beschränken sich bei ihrer Suche nach einem Ausbildungsplatz deshalb nicht auf den Wohnort und den näheren Umkreis, sondern bewerben sich nahezu bundesweit. Die Berufsausbildung in einer fremden Stadt zu absolvieren, ist jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden. Diese Kosten können durch die oft recht überschaubare Ausbildungsvergütung aber nicht immer gedeckt werden und gleichzeitig hat nicht jede Familie die Möglichkeit, finanziell auszuhelfen. Um zu verhindern, dass eine Berufsausbildung allein an den wirtschaftlichen oder sozialen Verhältnissen scheitert, können Azubis Ausbildungsbeihilfe beantragen. Bei der Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB, handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung für Azubis, die eine Ausbildung absolvieren und in dieser Zeit nicht mehr bei ihren Eltern wohnen.
Wofür kann Ausbildungsbeihilfe beantragt werden?
Durch die Ausbildungsbeihilfe werden in erster Linie Berufsausbildungen und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen gefördert:
- Ausbildungsbeihilfe kann für betriebliche und außerbetriebliche Ausbildungen in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie für Ausbildungen nach dem Altenpflegegesetz gewährt werden. Der Azubi muss allerdings einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben und das Ausbildungsverhältnis muss in das jeweilige Verzeichnis eingetragen worden sein. Generell ist Ausbildungsbeihilfe dabei nur für die Erstausbildung vorgesehen. In Ausnahmefällen, etwa wenn der Azubi seine erste Ausbildung abgebrochen hat, kann Ausbildungsbeihilfe aber auch für eine zweite Berufsausbildung bewilligt werden. Schulische Ausbildungen und Studien werden nicht durch Ausbildungsbeihilfe gefördert, hier kann stattdessen Bafög beantragt werden.
- Ausbildungsbeihilfe kann für die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme beantragt werden. Dazu gehören auch Maßnahmen, die den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses zum Ziel haben.
Grundsätzlich ist die Ausbildungsbeihilfe für Ausbildungen und Bildungsmaßnahmen vorgesehen, die in Deutschland stattfinden. Eine Ausbildung oder die Teilnahme an einer Maßnahme im Ausland kann zwar ebenfalls gefördert werden, allerdings gelten hierfür besondere Regelungen und es wird immer eine Einzelfallentscheidung getroffen.
Unter welchen Voraussetzungen wird Ausbildungsbeihilfe gewährt?
Je nachdem, ob die Förderung für eine Berufsausbildung oder die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme gewährt werden soll, gelten unterschiedliche Voraussetzungen:
- Ausbildungsbeihilfe für eine Berufsausbildung kann der Azubi erhalten, wenn er eine Ausbildung in einer anderen Stadt anfängt und seine Ausbildungsstätte soweit entfernt ist, dass ein Umzug erforderlich ist. Zudem kann Ausbildungsbeihilfe gewährt werden, wenn der Azubi in einer eigenen Wohnung wohnt und volljährig ist, verheiratet ist oder war oder mindestens ein Kind hat, das in seinem Haushalt lebt. Die Ausbildungsbeihilfe wird bewilligt, wenn der Azubi die Kosten für seinen Lebensunterhalt und die Ausbildung nicht selbst aufbringen kann und ihm die finanziellen Mittel auch nicht durch das Einkommen seiner Eltern oder seines Ehepartners zur Verfügung stehen.
- Für eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme ist die Förderung möglich, wenn die Maßnahme als Vorbereitung für eine Berufsausbildung oder für die berufliche Eingliederung erforderlich ist. Der Teilnehmer muss die landesrechtliche Vollzeitschulpflicht aber erfüllt haben und es muss zu erwarten sein, dass er das Bildungsziel der Maßnahme erreichen wird.
- Ausbildungsbeihilfe kann außerdem gewährt werden, wenn der Teilnehmer eine Bildungsmaßnahme absolviert, um dadurch seinen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Schulabschluss nachzuholen. Voraussetzung ist dann aber, dass der Teilnehmer keine Leistungen von einer anderen Stelle bezieht.
Wie hoch ist die Ausbildungsbeihilfe?
Die Höhe der Ausbildungsbeihilfe ergibt sich aus dem sogenannten Gesamtbedarf und dem anrechenbaren Einkommen. Der Gesamtbedarf beziffert die Kosten, die für den Lebensunterhalt, die Fahrtkosten und die sonstigen berufsbedingten Aufwendungen entstehen. Dabei werden aber nicht die individuellen Kosten in der tatsächlichen Höhe berücksichtigt, sondern es werden Pauschalbeträge zugrunde gelegt. Welche Pauschalbeträge angewendet werden, hängt wiederum von der Ausgangssituation ab. So erhält ein Azubi, der ausbildungsbedingt in eine eigene Wohnung zieht, 348 Euro pro Monat als Grundbedarf für die Lebenshaltungskosten. Als Pauschale für die Miete sind 149 Euro vorgesehen, wobei diese Pauschale bei nachweislich höheren Mietkosten um bis zu 75 Euro erhöht werden kann. Fahrtkosten können bis zu einer Höhe von 476 Euro pro Monat bewilligt werden. Dazu kommen dann noch weitere Pauschalbeträge für sonstige Aufwendungen, unter anderem 12 Euro als Pauschale für Arbeitsbekleidung oder 130 Euro als Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten. Wird die Ausbildungsbeihilfe hingegen für die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Maßnahme beantragt oder zieht der Azubi in ein Internat, werden andere Pauschalbeträge angesetzt.
Von dem errechneten Grundbedarf wird im zweiten Schritt das anrechenbare Einkommen abgezogen. Dafür wird zum einen die Ausbildungsvergütung des Azubis berücksichtigt, von der aber ein Freibetrag abgezogen wird. Zum anderen wird das Einkommen des Ehepartners oder der Eltern angerechnet. Auch von diesem Einkommen werden aber Freibeträge abgezogen und nur die Beträge, die die Freibeträge überschreiten, werden zu 50 Prozent angerechnet. Der Betrag, der übrig bleibt, wenn das anrechenbare Einkommen vom ermittelten Gesamtbedarf abgezogen wurde, ist der Betrag, den der Azubi als Ausbildungsbeihilfe erhält.
Wo wird ein Ausbildungsbeihilfe Antrag gestellt?
Ausbildungsbeihilfe wird nur auf Antrag gewährt. Zuständiger Ansprechpartner dabei ist die Agentur für Arbeit am Wohnort des Azubis. Dort findet zunächst ein ausführliches Beratungsgespräch statt und anschließend werden dem Azubi die Antragsformulare ausgehängt. Im Internet stehen die Antragsformulare nicht zur Verfügung. Ratsam ist, die Ausbildungsbeihilfe frühzeitig zu beantragen. Gewährt wird die Ausbildungsbeihilfe zwar erst ab Beginn der Ausbildung oder Maßnahme, allerdings ist durch einen rechtzeitigen Antrag sichergestellt, dass die finanzielle Unterstützung tatsächlich mit Ausbildungs- oder Maßnahmebeginn ausbezahlt wird. Wird die Ausbildungsbeihilfe erst nach Beginn der Ausbildung oder Maßnahme beantragt, wird sie ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag eingegangen ist. Bewilligt wird die Ausbildungsbeihilfe bei einer Ausbildung in aller Regel zunächst für 18 Monate und bei einer berufsvorbereitenden Maßnahme für ein Jahr. Danach wird ein Weiterbewilligungsantrag erforderlich.
Neben der Berufsausbildungsbeihilfe und Bafög gibt es noch ein paar andere Modelle für die Finanzierung einer Ausbildung.
Infos dazu gibt es hier oben im Video.