Aktualisiert am 2. Februar 2023 von Ömer Bekar
Es gibt zwar auch Ausbildungen, die zwei oder dreieinhalb Jahre dauern, bei den meisten Ausbildungsberufen beträgt die Ausbildungsdauer aber drei Jahre. Nun besteht aber auch die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Die rechtliche Grundlage hierfür schafft das Berufsbildungsgesetz. Dieses besagt nämlich, dass eine Ausbildungsverkürzung möglich ist, wenn das Ausbildungsziel aller Voraussicht nach auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann. Die Möglichkeiten, die Ausbildung zu verkürzen, sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich kommt ein Antrag auf eine Ausbildungsverkürzung aber aus folgenden Gründen in Betracht:
Der überwiegende Teil der Berufsausbildungen wird dabei als sogenannte duale Ausbildung durchgeführt.
Ausbildungsverkürzung wegen Vorbildung
Eine verkürzte Ausbildungszeit kann schon festgelegt werden, bevor die Ausbildung überhaupt begonnen hat. Auf die Ausbildungszeit können nämlich verschiedene Bildungswege und Tätigkeiten angerechnet werden. So kann die Ausbildungszeit zum einen durch die schulische Bildung verkürzt werden, wenn der Azubi seine Schullaufbahn mit der allgemeinen Hochschulreife, der Fachhochschulreife oder der Fachoberschulreife beendet hat. Zum anderen kann die berufliche Vorbildung auf die Ausbildungszeit angerechnet werden. Hat der Azubi ein Praktikum oder ein Berufsbildungsjahr absolviert oder hatte er bereits eine Berufsausbildung im gleichen oder in einem ähnlichen Beruf begonnen, kann diese Zeit ebenfalls angerecht werden und so die Ausbildungszeit der jetzigen Ausbildung verkürzen.
Ausbildungsverkürzung wegen guter Leistungen
Ein Antrag auf eine Verkürzung der Ausbildung kann auch während der Ausbildungsdauer noch gestellt werden. Allerdings sollte dies spätestens vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres erfolgen. Möglich ist eine Verkürzung, wenn der Azubi besonders gute Leistungen erbringt und dadurch unter Beweis stellt, dass er die Ausbildungsziele auch früher erreichen kann. Voraussetzung hierfür sind meist gute praktische Leistungen im Ausbildungsbetrieb und ein 2er-Notendurchschnitt in der Berufsschule. Für eine Verkürzung der Ausbildungszeit wegen guter Leistungen ist die Zustimmung des Ausbildungsbetriebs notwendig und der Ausbildungsvertrag muss entsprechend geändert werden.
Ausbildungsverkürzung durch vorgezogene Abschlussprüfung
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung zu beantragen. Dadurch kann die Prüfung um bis zu sechs Monate vorgezogen werden. Neben guten Leistungen in der Berufsschule und im Ausbildungsbetrieb ist eine Bescheinigung des Ausbildungsbetriebs erforderlich, aus der hervorgeht, dass der Azubi alle Inhalte aus dem Ausbildungsplan bereits beherrscht. Zudem wird üblicherweise die Berufsschule um eine Stellungnahme gebeten und neben dem Ergebnis der Zwischenprüfung muss auch das vollständig geführte Berichtsheft vorgelegt werden.
Ausbildungsverkürzung aus mehreren Gründen
Um die Ausbildungszeit zu verkürzen, können auch mehrere Gründe miteinander kombiniert werden. So kann unter anderem schon vor Beginn der Ausbildung eine verkürzte Ausbildungszeit festgelegt worden sein, weil der Azubi eine entsprechende Vorbildung mitbringt. Während der Ausbildung kann die Ausbildungszeit dann noch einmal wegen guter Leistungen oder durch eine vorgezogene Prüfung verkürzt werden. Allerdings gibt es Mindenstausbildungszeiten, die eingehalten werden müssen. Dabei gilt, dass
- eine Ausbildung mit einer regulären Ausbildungszeit von dreieinhalb Jahren auf maximal zwei Jahre,
- eine Ausbildung mit einer regulären Ausbildungszeit von drei Jahren auf maximal anderthalb Jahre und
- eine Ausbildung mit einer regulären Ausbildungszeit von zwei Jahren auf maximal ein Jahr
verkürzt werden kann.
Einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildung stellen
Die Verkürzung der Ausbildungszeit muss immer schriftlich beantragt werden. In den meisten Fällen stellen der Azubi und sein Ausbildungsbetrieb diesen Antrag gemeinsam. Ist der Azubi noch nicht volljährig, müssen außerdem auch seine Eltern oder ein gesetzlicher Vertreter den Antrag unterschreiben. Beantragt wird die Ausbildungsverkürzung bei der zuständigen Stelle, also bei der Stelle, die die Durchführung der Ausbildung überwacht. Üblicherweise ist dies die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer oder eine Kammer der freien Berufe wie unter anderem die Rechtsanwalts-, die Ärzte- oder die Landwirtschaftskammer. Welche Stelle für den Azubi zuständig ist, ergibt sich aus dem Stempel auf dem Ausbildungsvertrag. Bei dieser Stelle können sich der Azubi und der Ausbildungsbetrieb beraten lassen und neben allen wichtigen Informationen erhalten sie dort auch die Antragsformulare. Teilweise können die Antragsvordrucke aber auf den Internetseiten der Kammern auch heruntergeladen werden.