Aktualisiert am 2. Februar 2023 von Ömer Bekar
Ob eine betriebliche Ausbildung, eine schulische Ausbildung oder ein Studium – eine solide und hochwertige berufliche Qualifizierung ist der Grundstein für ein erfolgreiches Berufsleben. Allerdings bringt eine Ausbildung immer auch finanzielle Belastungen mit sich und nicht immer sind die Mittel vorhanden, die notwendig wären, um die gewünschte Ausbildung zu finanzieren. Bildung soll aber keine Frage der sozialen oder wirtschaftlichen Verhältnisse sein. Deshalb gibt es in Deutschland zahlreiche Programme und Maßnahmen zur Ausbildungsförderung. Diese sind unterschiedlich aufgebaut, richten sich an verschiedene Personengruppen und beinhalten unterschiedliche Leistungen. Gemeinsam ist ihnen allen aber, dass sie verhindern sollen, dass eine Ausbildung allein an fehlenden finanziellen Möglichkeiten scheitert.
Die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, macht es sich um Ziel, allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Ausbildung zu ermöglichen, die ihren Neigungen und Fähigkeiten entspricht. Die Förderung nach dem BAföG sieht die finanzielle Unterstützung von Schülern und Studenten vor, wobei die Geldleistungen umgangssprachlich ebenfalls BAföG genannt werden. Um BAföG in Anspruch nehmen zu können, müssen drei grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Es muss sich um eine förderfähige Ausbildung handeln. Dabei gehören sowohl Hochschulstudien als auch bestimmte schulische Ausbildungen zu den förderfähigen Ausbildungen im Sinne des BAföG. 2. Die persönlichen Förderungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein. Zu den persönlichen Voraussetzungen für eine Förderung gehört unter anderem, dass der Schüler oder Student für die angestrebte Ausbildung geeignet sein und die Aussicht bestehen muss, dass er sein Bildungsziel erreichen wird. Zudem ist die Bewilligung von BAföG an bestimmte Altersgrenzen gebunden. 3. Die erforderlichen Mittel sind durch das zur Verfügung stehende Einkommen und Vermögen nicht gedeckt. BAföG wird als sogenannte nachrangige Leistung erbracht. Das bedeutet, die staatliche Hilfe soll vorhandene Lücken schließen, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen. Deshalb werden bei der Berechnung eventueller BAföG-Ansprüche die Einkünfte des Auszubildenden sowie das Einkommen und Vermögen seines Ehepartners und seiner Eltern angerechnet.Schüler erhalten BAföG als Zuschuss, der nicht zurückbezahlt werden muss. Bei Studenten gliedert sich die Ausbildungsförderung je zur Hälfte in Zuschüsse und in ein Darlehen. Der Antrag auf Ausbildungsförderung muss beim zuständigen BAföG-Amt gestellt werden.
Der Bildungskredit
Durch das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung werden Schüler und Studenten gefördert, die sich in einer fortgeschrittenen Phase ihrer Ausbildung befinden. Dabei wird der Bildungskredit unabhängig vom Einkommen und Vermögen vergeben und kann sowohl zusätzlich als auch als Ersatz für BAföG in Anspruch genommen werden. Die Fördersumme bewegt sich zwischen 1.000 und 7.200 Euro pro Ausbildungsabschnitt, die Auszahlung erfolgt in bis zu 24 Monatsraten durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW. Generell ist das Bildungskreditprogramm aber recht flexibel gestaltet, so dass passend zum individuellen Bedarf auch andere Auszahlungsoptionen vereinbart werden können. Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach Auszahlung der ersten Kreditrate. Unabhängig vom Einkommen werden dabei monatliche Raten von 120 Euro zurückgezahlt. Der Bund übernimmt eine Ausfallbürgschaft für den Auszubildenden gegenüber der KfW und diese sogenannte Bundesgarantie ist der Grund dafür, weshalb der Bildungskredit sehr zinsgünstig ist. Ein Antrag auf diese Form der Ausbildungsförderung muss beim Bundesverwaltungsamt in Köln gestellt werden.
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Stipendien
Um ein Stipendium zu erhalten, müssen üblicherweise bestimmte persönliche Voraussetzungen wie Begabung, besondere Leistungen in der Schule oder im Studium, soziale Hintergründe oder ein bestimmtes gesellschaftliches Engagement erfüllt sein. Für die Vergabe von Stipendien für Hochbegabte im Hochschulbereich sind in Deutschland in erster Linie die elf Begabtenförderungswerke zuständig. Daneben werden Stipendien aber auch von verschiedenen privaten, staatlichen und überstaatlichen Organisationen und Stiftungen vergeben. Die Ausbildungsförderung in Form eines Stipendiums erfolgt in aller Regel elternabhängig. Im Unterschied zum BAföG muss sie jedoch nicht zurückgezahlt werden.
Alles zum Stipendium
Die Berufsausbildungsbeihilfe
Die Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB, unterstützt Azubis, die eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine betriebliche Ausbildung nach dem Altenpflegegesetz absolvieren und während der Ausbildung nicht bei ihren Eltern wohnen. Zudem kann durch die BAB die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme gefördert werden.
Bei der BAB handelt es sich um eine Ausbildungsförderung in Form von finanzieller Unterstützung. Dazu wird zunächst der Gesamtbedarf ermittelt, der sich aus dem Bedarf für den Lebensunterhalt, den notwendigen Fahrkosten sowie sonstigen ausbildungsbedingten Aufwendungen zusammensetzt. Je nachdem, ob der Azubi eine Ausbildung absolviert oder an einer Bildungsmaßnahme teilnimmt, und je nach Art der Unterbringung und der persönlichen Ausgangssituation werden dabei verschiedene Pauschalen angesetzt. Der ermittelte Gesamtbedarf wird anschließend mit dem anrechenbaren Einkommen, das aus den Einkünften des Azubis und den Einkünften seiner Eltern oder seines Ehepartners anzüglicher bestimmter Freibeträge besteht, verrechnet. Aus dieser Differenz ergibt sich dann die Höhe der Leistungen. Die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine Leistung der Agentur für Arbeit und wird als Zuschuss gewährt. Die BAB muss also nicht zurückgezahlt werden. Der Antrag auf Ausbildungsförderung muss bei der Agentur für Arbeit am Wohnsitz des Azubis gestellt werden.
Berufsausbildungsbeihilfe beantragen und welche Voraussetzungen brauche ich?
Das Meister-BAföG
Das Meister-BAföG richtet sich an Handwerker und Fachkräfte, die sich durch eine Aufstiegsfortbildung auf einen qualifizierenden Berufsabschluss oberhalb der Gehilfen-, Gesellen- und Facharbeiterebene vorbereiten. Dabei setzt sich die Förderung aus zwei Komponenten zusammen. Zum einen wird ein einkommens- und vermögensabhängiger Unterhaltsbeitrag gewährt, der sich aus verschiedenen Pauschalen zusammensetzt. Zum anderen gibt es unabhängig vom Einkommen und Vermögen einen Maßnahmebeitrag, der für die Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einer Höhe von 10.226 Euro vorgesehen ist. Sofern ein Prüfungsstück angefertigt werden muss, kann hierfür zusätzlich ein Darlehen gewährt werden. Das Meister-BAföG wird zum Teil als Zuschuss geleistet, der nicht zurückbezahlt werden muss. Der andere Teil wird als zinsgünstiges Darlehen zur Verfügung gestellt.
Wo und wie wird ein Meisterbafög Antrag gestellt?
https://www.youtube.com/watch?v=pAxGfZr1vPs
Ein paar weitere Infos zum Meister-BAföG gibt es hier oben im Video.