Überbetriebliche Ausbildung
Eine überbetriebliche Ausbildung ist Teil der betrieblichen Berufsausbildung im Rahmen des dualen Systems. Vom Prinzip her funktioniert eine Ausbildung mit überbetrieblichen Inhalten genauso wie jede gängige Berufsausbildung. Bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz gibt es hier keine Unterschiede, der Bewerber weiß meist nichts von den überbetrieblichen Inhalten. Eine derartige Ausbildung übernimmt Ausbildungsinhalte, die vom Ausbildungsbetrieb selbst nicht vermittelt werden können, da entweder die notwendigen Maschinen oder Fachkräfte nicht vorhanden sind, um einem Auszubildenden diese Inhalte zu vermitteln. Die meisten überbetrieblichen Ausbildungen werden von den Kammern (IHK oder Handwerkskammer) angeboten, die hiermit die Ausbildungsleistung der Betriebe unterstützt. Zudem gibt es in einigen Ausbildungsberufen, zum Beispiel im Hotel- und Gaststättengewerbe einige Ausbildungsinhalte, die von den Betrieben selbst organisiert wurden, um allen Auszubildenden des Hotel- und Gaststättengewerbes die gleiche Qualifikation zu garantieren.
Aus diesem Grund ist es in einigen Städten üblich, für diese Berufe Seminare abzuhalten, in denen beispielsweise Weinproben durchgeführt oder das Mixen von Cocktails unterrichtet werden. Wichtig bei der überbetrieblichen Ausbildung ist, dass sie den Inhalten der Ausbildungsverordnungen nicht widersprechen darf, sondern die Ausbildungsinhalte vervollständigt. Notwendig ist diese überbetriebliche Ausbildung zum einen, um Auszubildende in der Bedienung neuer Maschinen zu unterweisen, Wissensdefizite zu beheben oder, im Falle von kleinen Unternehmen, alle Komponenten einer Ausbildung vermitteln zu können. Die Maßnahmen einer überbetrieblichen Ausbildung richten sich nach der Verwendung in der Praxis. Hier werden nicht nur theoretische Kenntnisse vermittelt, sondern auch, vor allem wenn neue Produktionswege unterrichtet werden, praktische Übungen durchgeführt. Aus diesem Grund ist ein Auszubildender verpflichtet, an den Maßnahmen der überbetrieblichen Ausbildung teilzunehmen. Eine Verweigerung ist mit einer generellen Arbeitsverweigerung gleichzusetzen und wird meist mit einer fristlosen Kündigung geahndet. Da diese Ausbildungsform die betriebliche Ausbildung unterstützt und ergänzt, ist sie wichtiger Bestandteil für die ordnungsgemäße Durchführung einer Ausbildung und damit wichtig für das Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfungen.
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