Taxifahrer Ausbildung
Eine Taxifahrer Ausbildung ist keine anerkannte Berufsausbildung, vielmehr handelt es sich um eine Spezialisierung, die jedem offen steht, der über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt. Die Aufgabe eines Taxifahrers besteht darin, in der öffentlichen Personenbeförderung innerhalb eines festgelegten Beförderungsgebiets Personen gegen Entgelt zu transportieren. Vor Beginn des Arbeitstages sind die meisten Taxifahrer mit der technischen Überprüfung ihres Fahrzeugs betraut, sie sollten also Kenntnisse in der Pkw-Mechanik und –Technik vorweisen können. Zu den Zugangsvoraussetzungen gehört die Fahrerlaubnis Klasse B (ehemals Klasse 3). Des Weiteren wird eine mindestens 2jährige Fahrpraxis, also bis zum Ende der gesetzlichen Probezeit, vorgeschrieben. Wer sich für einen Ausbildungsplatz zum Taxifahrer interessiert, sollte eine Bewerbung bei einem Taxiunternehmen einreichen, hier werden Kurse angeboten, die zum einen die Inhalte der Personenbeförderung vermitteln als auch auf die Ortskenntnisprüfung vorbereiten. Generell gilt, dass man für die Ausübung des Taxifahrerberufs einen Personenbeförderungsschein benötigt.
Da es sich bei der Taxifahrer Ausbildung nicht um eine Ausbildung im klassischen Sinne handelt, ist diese Tätigkeit gut geeignet für Arbeitnehmer aus dem Transportbereich. Mögliche Zugangsberufe sind die Berufe des Berufskraftfahrers oder eines Arbeitnehmers aus dem öffentlichen Nahverkehr. Da die Taxifahrer Ausbildung recht problemlos zu absolvieren ist und in kurzer Zeit erreicht werden kann, ist diese Tätigkeit besonders als Nebenjob oder als Arbeitsplatz für Studenten sehr beliebt. Nach der Schulung im Taxiunternehmen muss eine Lizenz zur Personenbeförderung, der sogenannte „Taxischein“, beim zuständigen Straßenverkehrsamt beantragt werden. Darüber hinaus verlangen die Taxiunternehmen eine Gesundheitsprüfung, vor allem, da das Reaktionsvermögen, die Seh- und Hörfähigkeit bei Taxifahrern sehr gut sein muss. Wer sich für eine Taxifahrer-Ausbildung interessiert, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er eine sitzende Tätigkeit ausübt, die hohe Konzentration erfordert, man oftmals mit langen Wartezeiten zu rechnen hat und vor allem nachts, am Wochenende und an Feiertagen arbeiten muss. Die Vergütung eines Taxifahrers liegt bei 40 % des monatlich eingenommenen Fahrgeldes, mindestens jedoch bei ca. 1.600 €, obwohl bei einigen Taxiunternehmen auch ein anteiliger Verdienst nach Einsatzstunden üblich ist, ein Tariflohn für Taxifahrer besteht nicht.
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