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08.02.2012
Steuerberater Ausbildung

Steuerberater Ausbildung

 

 

 

Die Steuerberater Ausbildung ist eine Weiterbildung nach dem Bundesbildungsgesetz, der eine abgeschlossene Berufsausbildung, zum Beispiel als Steuerfachangestellter, vorausgegangen sein muss. Der Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter dauert 3 Jahre und wird in den Kanzleien von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern im dualen Ausbildungssystem durchgeführt.

 

Die weiterführende Steuerberater-Ausbildung ist allerdings auch geeignet für Absolventen einer Ausbildung im Finanzamt. Die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz zum Steuerberater wird bei den entsprechenden Berufsfachschulen und Akademien direkt eingegeben. Üblicherweise sind die Weiterbildungskurse so gestaltet, dass der Auszubildende während der Weiterbildungsmaßnahme in seinem Beruf weiterarbeiten kann. Dementsprechend gibt es Veranstaltungen, Kurse und Seminare, die er regelmäßig am Wochenende oder abends besuchen muss. Da es sich um eine freiwillige Weiterbildung in der Freizeit handelt, findet keine Vergütung statt. Die Akademien sind meist in privater Trägerschaft, daher sind hier Schulgebühren, Materialkosten und Prüfungsgebühren zu kalkulieren, bevor man sich zur Steuerberater-Ausbildung entscheidet.

 

 

Die Ausbildung zum Steuerberater ist sehr intensiv, sodass eine Steuerberater Ausbildung bis zu vier Jahre in Anspruch nehmen kann. Zu den Ausbildungsinhalten, die auf die Kenntnisse der entsprechenden beruflichen Vorbildung fußen, gehören drei Kursgruppen. In der ersten Gruppe werden die Steuerarten, wie Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer, beschrieben. Das Wissen um diese Steuern wird dann in der nächsten Kursgruppe vertieft. Zudem findet teilweise auch eine Unterweisung in der korrekten Ausarbeitung von Klausuren statt. In der letzten Kursgruppe werden dann neben den prüfungsrelevanten Themen auch Gesetze und wirtschaftliche Themen behandelt.

 

Hier bekommen die Auszubildenden das Hintergrundwissen über die gesetzlichen Bestimmungen, über Betriebswirtschaft und Volkswirtschaft sowie Sonderfälle der Besteuerung, wie zum Beispiel die Doppelbesteuerung. Ziel der Weiterbildung ist, dass man die verschiedenen Steuerarten unterscheiden, Personengesellschaften gründen kann, Grundkenntnis über die verschiedenen Steuergesetze in Deutschland und der EU erhält und den Ablauf des finanzgerichtlichen Verfahrens kennenlernt. Nach der Weiterbildung erfolgt die staatliche Abschlussprüfung. Diese stellt gleichsam eine staatliche Zulassung dar, mit der man später zum Beispiel als selbstständiger Steuerberater in einer eigenen Kanzlei aber auch in der Unternehmensberatung, als Wirtschaftsprüfer oder aber in Banken und Versicherungen arbeiten kann.

 

DIN 5008 Bewerbungsschreiben für die Steuerberater Ausbildung

 

 
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