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08.02.2012
Probezeit bei der Ausbildung

Probezeit bei der Ausbildung

 

 

 

Viele Jugendliche denken, dass es erst ab dem ersten Arbeitsvertrag nach der Ausbildung eine Probezeit gibt, doch auch für Ausbildungsverträge gelten Probezeiten. Diese liegen zwischen 4 Wochen und maximal 3 Monaten und gelten für beide Vertragspartner gleichermaßen.

 

Wer sich mit den Rechten und Pflichten eines Auszubildenden auseinandersetzt, sollte berücksichtigen, dass es für die Probezeit einige Sonderregelungen gibt. Zudem ist die Länge der Probezeit zwar eingegrenzt, doch die tatsächliche Länge bis 3 Monate entscheidet jeder Betrieb selbst. Um sich von Anfang an über die jeweiligen Probezeiten zu informieren, sollte man im Zuge einer Bewerbung um einen Ausbildungsplatz beim Bewerbungsgespräch danach fragen. Die Probezeit ist für viele junge Auszubildende ein großes Problem, da das Wesen der Probezeit nicht bekannt ist. Die Probezeit ist nicht dazu gedacht, einen Jugendlichen einige Zeit zu beschäftigen, um ihn dann auf leichterem Weg wieder zu entlassen.

 

 

Vielmehr gilt die Probezeit sowohl für den Auszubildenden als auch für den Betrieb zur Orientierung und zur Selbstprüfung. Für den Arbeitgeber ist die Probezeit die Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum zu beobachten, ob die Erwartungen, die man an einen Auszubildenden gestellt hat, auch erfüllt werden können. Da die Entscheidung von einer schriftlichen Bewerbung, einem kurzen Gespräch und eventuell einem Test oder Probearbeitstag abhängig ist, kann sich ein Betrieb nur ein oberflächliches Bild über einen Jugendlichen und seine Leistungen machen. Arbeitet dieser dann täglich im Betrieb, so ist ein umfassender Eindruck möglich. Doch auch für den Auszubildenden ist die Probezeit die Chance, sowohl den Ausbildungsbetrieb kennenzulernen, als auch sich selbst und die Entscheidung zu dem Beruf zu überdenken.

 

Vor allem die Berufswahl kann hier erneut geprüft werden. Die meisten Jugendlichen besitzen ausschließlich schriftliche Informationen oder haben über den Beruf gehört. In der Praxis stellen sich einige Bestandteile oftmals völlig anders dar und die Jugendlichen merken, dass sie die falsche Wahl getroffen haben. Auch die tägliche Arbeitssituation im Betrieb kann sich oftmals als schwierig darstellen. Die Kommunikation zum Ausbilder kann sich als schlecht erweisen und gelegentlich fühlt sich der Auszubildende in seinem Betrieb nicht korrekt ausgebildet. In diesen Fällen ist es wichtig, dass es die Möglichkeit der Probezeit für beide Vertragspartner gibt.

 

 
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