Kindergeld Ausbildung
Die meisten Schulabgänger sind noch minderjährig, wenn sie eine Lehre beginnen, und beziehen daher für sich Kindergeld. Ausbildung und Kindergeld schließen sich in den meisten Fällen nicht aus, auch wenn viele Eltern nach dem Schulabschluss erneut Kindergeld beantragen müssen und dies, fälschlicherweise, oftmals abgelehnt wird. Generell kann gesagt werden, dass Eltern Anrecht auf Kindergeld haben, solange ein Kind sich in der Ausbildung befindet, längstens jedoch bis zum 25. Lebensjahr. Bei dieser Altersbegrenzung geht der Gesetzgeber davon aus, dass man bis zum 25. Lebensjahr im Allgemeinen einen Beruf gefunden und diesen erlernt haben kann, sodass man dann in der Lage ist, für seinen Lebensunterhalt selbst aufzukommen. Wichtig ist, dass es eine Einkommensgrenze beim Verdienst in der Ausbildung gibt, bis zu der das Kindergeld gezahlt wird. Ein Auszubildender darf ein jährliches Einkommen von 7.680€ nicht überschreiten – verdient er mehr, und sei es nur 1€, wird kein Kindergeld mehr bezahlt, auch nicht anteilsmäßig. Zu dem Einkommen eines Auszubildenden gehört selbstverständlich der Bruttolohn, den er während der Ausbildung erhält.
Die Summe entspricht einer monatlichen Vergütung von maximal 640€, dies ist eine Summe, die die wenigsten Auszubildenden in den ersten beiden Lehrjahren erreichen. Zum Einkommen werden jedoch noch weitere Leistungen hinzugerechnet. Zu diesen Leistungen gehören staatliche Zuwendungen, wie zum Beispiel das BAföG, eventuelle Waisenrenten, aber auch Nebentätigkeiten auf selbstständiger und nicht selbstständiger Basis. Wer also sein Lehrlingsgehalt durch einen Nebenjob aufbessern möchte, sollte sich bewusst sein, dass sich dieses Gehalt auf die Zahlung von Kindergeld auswirkt. Allerdings werden dieser Summe auch Beträge in Abzug gebracht. Hierzu zählen zum einen Werbungskosten, für die pauschal 920 € jährlich berechnet werden, sowie Fahrtkostenerstattung für die Fahrt zur Ausbildungsstelle, gestaffelt nach Länge in unterschiedlicher Höhe. Für viele macht Kindergeld Ausbildung erst möglich. Viele Jugendliche müssen bei einer Bewerbung um einen Ausbildungsplatz einen größeren Radius ziehen und haben ihre Ausbildungsstelle dann nicht am Wohnort, sondern müssen umziehen. In solchen Fällen ermöglicht die Summe des Kindergeldes erst die Anmietung einer Wohnung und damit die Aufnahme der Ausbildung.
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