Duale Ausbildung
Die duale Ausbildung ist die gängigste Form der Ausbildung in Deutschland. Hier treffen die Komponenten Theorie und Praxis aufeinander und ergänzen sich jeweils. Den praktischen Teil der Berufsausbildung in der dualen Ausbildung übernimmt der Ausbildungsbetrieb. Dies ist auch die Adresse, an die Jugendliche ihre Bewerbung um einen Ausbildungsplatz richten und die Instanz, die die Bewerber auswählt und einstellt. Die Ausbildung beginnt mit der Unterzeichnung eines Ausbildungsvertrags zwischen dem Auszubildenden und dem ausbildenden Betrieb. Der Ausbildungsbetrieb hat auch dafür Sorge zu tragen, dass der Lehrling bei der Berufsschule und der für die Prüfung zuständigen Kammer angemeldet wird. Die Berufsschule bildet die Jugendlichen im theoretischen Teil der Berufsausbildung aus. Sie ist der Teil der dualen Ausbildung, der für das Wissen sorgt, welches bei Prüfungen relevant ist und den Auszubildenden das Fachwissen vermittelt, um den praktischen Teil der Ausbildung zu erledigen. Die Inhalte der dualen Ausbildung werden in den Ausbildungsverordnungen zu jedem anerkannten Ausbildungsberuf festgelegt.
Hieraus geht hervor, welche praktischen und theoretischen Inhalte die jeweilige Ausbildung in welchem Ausbildungsjahr erfüllen muss. Jeder Auszubildende hat das Recht, diese Verordnung einzusehen, sie ist über die jeweilige Kammer erhältlich. Für alle Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht eine Schulpflicht, die auch für die Berufsschule Bestand hat. Geht ein Auszubildender dieser Berufsschulpflicht nicht nach, kann dies den Ausbildungsplatz kosten, also zu einer Kündigung führen. Auch bei der Dokumentation der praktischen Ausbildung arbeiten Betrieb und Berufsschule in der dualen Ausbildung Hand in Hand. Der Auszubildende ist verpflichtet, ein Berichtsheft zu führen. Diese Ausbildungsnachweise müssen vom Ausbilder im Betrieb unterschrieben und von der Lehrkraft in der Berufsschule kontrolliert werden. Eine Sonderform der dualen Ausbildung besteht in der Verbundausbildung, die in einigen, vor allem strukturschwachen, Bundesländern vollzogen wird. Hier besteht das System aus der Berufsschule und zwei Ausbildungsbetrieben. Die Berufsschule übernimmt, wie bekannt, die theoretische Ausbildung, während die Ausbildungsbetriebe sich die praktische Unterweisung eines Auszubildenden teilen. Diese Form der Ausbildung ist zulässig, solange die zeitnahe und vollständige Vermittlung der beruflichen Inhalte des Ausbildungsplatzes durch die Betriebe gewährleistet werden kann.
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