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08.02.2012
Ausbildungsvertrag

Ausbildungsvertrag

 

 

 

Für die meisten Jugendlichen ist der Ausbildungsvertrag der erste Vertrag, den sie in Händen halten und eigenständig unterzeichnen. Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber vor, dass bei minderjährigen Auszubildenden ein gesetzlicher Vertreter, also mindestens ein Elternteil, diesen Ausbildungsvertrag mit unterschreiben muss.

 

Im Ausbildungsvertrag sind die wichtigsten Regelungen rund um das Ausbildungsverhältnis und den Ausbildungsplatz geregelt. Beim Ausbildungsvertrag gilt dasselbe, wie bei allen anderen Verträgen: Die Inhalte sind rechtlich bindend. Umso wichtiger ist, es den Vertrag sehr genau durchzulesen, Fragen sofort zu klären und ihn gegebenenfalls auch den Eltern zur Prüfung vorzulegen, wenn man unsicher ist. Wer nach einer Bewerbung eine mündliche Zusage erhält, dass er einen Ausbildungsplatz bekommt, sollte sich keinesfalls sicher sein, diesen Platz auch zu bekommen: Ein Jugendlicher hat erst dann einen Ausbildungsplatz, wenn der Ausbildungsvertrag schriftlich fixiert und von allen Parteien unterschrieben wurde – eine mündliche Zusage ist nicht rechtsbindend.

 

 

Die Inhalte des Ausbildungsvertrags sind wie folgt:

 

  • Beginn und Dauer der Ausbildung, hier steht das Anfangs- und voraussichtliche Enddatum der Ausbildung.
  • Der Ausbildungsvertrag endet automatisch nach erfolgreicher Abschlussprüfung.

 

Außerdem werden hier die Länge der Probezeit, die monatliche Ausbildungsvergütung (gestaffelt nach Ausbildungsjahren), die Kündigungsfrist und der Gegenstand des Vertrags, also die Berufsbezeichnung aufgeführt. Darüber hinaus findet man im Ausbildungsvertrag Angaben zur Arbeitszeitregelung und den Urlaubsanspruch. Nach der Unterzeichnung muss der Ausbildungsvertrag vom Ausbildungsbetrieb an die zuständige Kammer, also IHK oder Handwerkskammer, versendet werden.

 

Sollte eine Verkürzung oder eine Ausbildung in Teilzeit, zum Beispiel bei jungen Müttern, vereinbart worden sein, müssen alle hierfür notwendigen Dokumente vom Arbeitgeber dem Vertrag beigefügt und der Kammer übergeben werden. Wer sich schon vor der Unterzeichnung genau mit dem Ausbildungsvertrag auseinandersetzen möchte, kann dies auf den Internetseiten der jeweiligen Kammer oder bei der Arbeitsagentur tun. Sich über die Inhalte und die Vorschriften zu informieren, ist für Jugendliche sehr wichtig, denn alle späteren Arbeitsverträge werden sich in der Grundform von einem Ausbildungsvertrag nicht wesentlich unterscheiden. Wissen, was man über Arbeitsverträge von Anfang an besitzt, kann eine wichtige Hilfe im Laufe des Berufslebens sein.

 

 
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