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08.02.2012
Ausbildung verkürzen

Ausbildung verkürzen

 

 

 

Eine Ausbildung dauert im Allgemeinen zwischen 2 und 3 ½ Jahren. Obwohl in dieser Zeit viel Lehrstoff bewältigt wird, und viele praktische Arbeitsabläufe verinnerlicht werden müssen, wollen viele Jugendliche ihre Ausbildungszeit verringern und daher die Ausbildung verkürzen. Dies kann mehrere Gründe haben.

 

Zum einen wollen viele Jugendliche endlich „richtig arbeiten“ und „ordentlich Geld verdienen“, häufiger jedoch ist die Vorbildung schon so groß, dass viele Ausbildungsinhalte vertraut sind und nicht neu erlernt werden müssen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Auszubildender vor der Ausbildung ein Berufsgrundbildungsjahr absolviert hat. Hier werden die Kenntnisse vermittelt, die inhaltlich mit dem ersten Lehrjahr identisch sind. Aus diesem Grund ist es dann möglich, gleich im 2. Lehrjahr einzusteigen und somit die Ausbildung zu verkürzen. Wer ein BGJ absolviert hat, sollte daher bei einer Bewerbung um einen Ausbildungsplatz dieses BGJ unbedingt angeben.

 

 

Je nach erreichter Leistung in diesem Jahr wird die Ausbildung verkürzt. Gleiches gilt übrigens nicht für ein Berufsvorbereitungsjahr. Da hier Grundkenntnisse in verschiedenen Bereichen vermittelt werden, reicht die Vorkenntnis nicht zur Verkürzung der Ausbildungszeit aus. Darüber hinaus verkürzt sich die Ausbildungszeit auch bei guter Leistung in der Berufsschule oder durch einen höheren Bildungsabschluss zu Beginn der Ausbildung. Wer beispielsweise ein Abitur vorweist und einen Beruf mit Zulassungsbestimmung Realschulabschluss wählt, kann dank des höheren Schulabschlusses die Ausbildung um ein Jahr verkürzen. Auch gute Leistungen in der Berufsschule werden anerkannt. Wer einen Notendurchschnitt von unter 2,5 hat, kann eine Verkürzung um 6 Monate beantragen. Zur Ausbildungsverkürzung sind gewisse Regeln einzuhalten.

 

Des Weiteren muss die Verkürzung mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Stimmt dieser zu, muss die Verkürzung bei der zuständigen Kammer beantragt werden. Die Anträge hierzu kann man meisten im Internet herunterladen. Die Kammer hört vor ihrer Entscheidung auch die Berufsschule an. Die Einschätzung der Berufsschule ist ausschlaggebend, weil unter Umständen auch ein Wechsel in die 2. oder 3. Klasse der Berufsschule erfolgt.

 

Letztendlich bleibt trotzdem abzuwägen, ob man auf ein halbes oder ein ganzes Jahr der Berufsausbildung wirklich verzichten kann oder ob es nicht sinnvoller ist, die Zeit bis zur Abschlussprüfung voll auszunutzen, um Hintergrundwissen und fachliche Kompetenz zu erlagen – denn schließlich wird auch bei der Prüfung auf die Verkürzung keine Rücksicht genommen. Wer die Ausbildung verkürzt, dann den Stoff nicht verarbeiten kann und die Prüfung nicht besteht, muss die Prüfung wiederholen und unter Umständen 6 Monate länger in der Ausbildung verbleiben.

 

 
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