Ausbildung der Ausbilder
Die Ausbildung der Ausbilder steht jedem Arbeitnehmer zur Verfügung. Bei dieser Ausbildung werden künftige Ausbilder für die praktische Unterweisung in einem Ausbildungsplatz fachlich unterwiesen und staatlich geprüft. Nur Arbeitnehmer, die diese Ausbildung der Ausbilder durchlaufen haben, sind berechtigt, Jugendliche auszubilden. Die Ausbildung ist keine Berufsausbildung im eigentlichen Sinne, sie stellt eine Qualifikation dar, eine Bewerbung um die Ausbildung der Ausbilder zu absolvieren, ist nicht notwendig. Die Prüfungen werden vor den Kammern abgelegt, hier ist es auch möglich, sich für entsprechende Seminare einzuschreiben. Es gibt keine Verpflichtung, diese Seminare zu besuchen, doch da die dort behandelten Themen prüfungsrelevant sind, ist es sicherlich von Vorteil, daran teilzunehmen. Obwohl praktisch jeder Arbeitnehmer an der Ausbildung der Ausbilder teilnehmen kann, so gibt es doch Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um zur Prüfung zugelassen zu werden.
Hierzu gehört vor allem die abgeschlossene Berufsausbildung. Da der Arbeitnehmer später selbst Fachkenntnisse in dem jeweiligen Beruf vermitteln möchte, sollte er die Ausbildung selbstverständlich auch selbst durchlaufen haben. Daneben gehört eine entsprechende Berufserfahrung dazu, da man vor allem im Berufsleben, nach der Ausbildung also, die Erfahrungen sammelt, die man an Jüngere weitergeben kann. Neben der fachlichen Eignung wird auch eine persönliche Eignung festgestellt. Generell eignet sich jeder zur Ablegung der Prüfung, es sei denn, er hat wiederholt gegen Gesetze verstoßen. Hierzu gehören Verstöße gegen das Berufsbildungs- oder Jugendschutzgesetz. Sind hier die Bewerber strafrechtlich in Erscheinung getreten, werden sie nicht zur Prüfung zugelassen. Im Rahmen der Ausbildung der Ausbilder werden den Teilnehmern in den Seminaren alle Kompetenzen vermittelt, die sie benötigen, um Jugendlichen in einem Beruf zu unterweisen. Zu diesen Kompetenzen gehören soziale und persönliche Kompetenzen ebenso wie die Fach- und Methodenkompetenz. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die theoretische Prüfung beinhaltet das Beantworten von themenrelevanten Fragen, in der praktischen Prüfung werden die Fähigkeiten des Prüflings dadurch getestet, in dem eine simulierte Unterweisung erfolgt. Im Endergebnis stellt die Prüfung fest, dass ein Ausbilder geeignet ist, von der Planung über die Durchführung bis zum Abschluss eine Berufsausbildung zu leiten. Bewerbungsanschreiben für die Ausbildung der Ausbilder
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