Ausbildung Vergütung
In Deutschland wird im Rahmen einer dualen Ausbildung Vergütung an den Auszubildenden gezahlt. Diese ist nicht für jeden Beruf einzeln festgelegt und auch nicht in den Ausbildungsverordnungen festgeschrieben. Per Gesetz hat jeder Auszubildende, der sich in einer dualen Berufsausbildung befindet, also eine betriebliche Ausbildung mit Besuch der Berufsschule ausübt, Anrecht auf eine angemessene Entlohnung seiner Arbeit. Wer sich über die Höhe der Ausbildungsvergütung in seinem Beruf informieren will, kann dies entweder auf den Informationsseiten der Arbeitsagentur oder des BiBB tun. Bei der letzteren Stelle findet man eine interessante Gesamtübersicht für jede Ausbildung. Vergütung ist für viele Jugendliche ein wichtiger Bestandteil bei der Wahl des Ausbildungsberufs, doch nur wenige haben wirkliches Wissen über das Wesen und die Entstehung der Ausbildungsvergütung. Viele Jugendliche schicken eine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz nur zu den Firmen, bei denen sie wissen, dass eine hohe Vergütung gezahlt wird, ganz gleich, ob der Beruf sie wirklich interessiert. Dass zu jeder Ausbildung eine eigene Vergütung gezahlt wird und nicht für die Ausbildung an sich ein für alle Berufe geltender Betrag, hat mehrere Gründe.
Vor allem liegt dies daran, dass die Ausbildungsvergütung meist bei Tarifverhandlungen ausgehandelt wird. Dementsprechend haben die Tarifparteien, also die Gewerkschaft und der Arbeitgeberverband, die Entscheidungsfreiheit über die Höhe der Ausbildungsvergütung für ihre Branche. Eine Ausbildungsvergütung darf in diesem Fall nicht unter dem ausgehandelten Betrag liegen. Auch tendieren manche Branchen dazu, im ersten Lehrjahr die Ausbildungsvergütung unter dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen zu halten. Da sich die meisten Ausbildungsvergütungen nach den Tarifvereinbarungen richten, kann man von einer gewissen Einheitlichkeit innerhalb der Branchen ausgehen, zumal die Höhe der Vergütung nicht für jeden Beruf einzeln ausgehandelt wird. Doch da nicht alle Branchen und Betriebe an Tarifverträge gebunden sind, kann sich hier die Ausbildungsvergütung anders darstellen. Vom Gesetzgeber her darf dieser Unterschied zum tariflichen Entgelt jedoch nicht mehr als 20 % betragen. Es lohnt sich daher auf jeden Fall, Kenntnis über den tariflichen Ausbildungsverdienst zu haben, damit man eventuell zu große Unterschreitungen anmerken und eine Anpassung erwirken kann. Kosten für Unterkunft und Verpflegung, sofern sie für die Ausübung der Ausbildung wichtig sind, können an die Vergütung angerechnet werden.
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