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08.02.2012
Ausbildung Berufsschule

Ausbildung Berufsschule

 

 

 

Im dualen System gibt es zwei Komponenten in der Ausbildung: Berufsschule und Ausbildungsbetrieb. In der Berufsschule werden den Auszubildenden all diejenigen theoretischen Komponenten vermittelt, die sie zur korrekten Ausübung der Tätigkeiten in ihren Ausbildungsplatz brauchen.

 

Generell hat die Berufsschule die Aufgabe, den meist theoretischen Teil der Ausbildung zu übernehmen. Hierzu gehört das Vermitteln von fachbezogenen und allgemeinen Wissensinhalten, die zur Ausübung der Tätigkeiten im Betrieb befähigen. Für alle Auszubildenden besteht die Pflicht in der Ausbildung die Berufsschule zu besuchen – bei Auszubildenden über 18 Jahren, bei denen keine Schulpflicht mehr besteht, liegt diese Pflicht nicht vor. Allerdings besteht genau hieraus die Ausbildung: Berufsschule und Betrieb ergänzen einander, wer das theoretische Wissen nicht besitzt, kann die praktische Arbeit nicht durchführen. Mehr noch: Wer nicht regelmäßig zur Berufsschule geht, verliert seinen Ausbildungsplatz.

 

 

Aus diesem Grund ist es auch nicht notwendig, eine Bewerbung um einen Platz an der Berufsschule zu platzieren, denn da der Schulbesuch 50 % der Ausbildung ausmacht, erfolgt die Anmeldung bei der Berufsschule durch den Ausbildungsbetrieb rechtzeitig nach der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags. Doch die Berufsschule leistet noch mehr. Zu den Pflichten von Auszubildenden gehört das Führen eines Berichtshefts mit Ausbildungsnachweisen. Dass diese ordnungsgemäß geführt und vom Ausbilder im Betrieb unterschrieben wurden, wird von der Berufsschule geprüft. In diesem Fall sorgt die Schule dafür, dass auch der Betrieb seinen Ausbildungsauftrag erfüllt und die Richtlinien einhält.

 

Zudem werden während der Ausbildungszeit in der Schule Klausuren geschrieben, deren Endergebnis für die Zulassung zur Prüfung zählt. Bei der Berufsschule gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten der Unterrichtsstruktur. Zum einen findet man nach wie vor den parallel zur Arbeit im Betrieb laufenden Unterricht an 2 Tagen in der Woche. Hier kommt es auf die Stundenzahl an, ob der Auszubildende anschließend noch in den Betrieb muss oder nicht. Daneben findet man verstärkt den Blockunterricht. Hier wird die Gesamtzahl der Stunden in Blöcke aufgeteilt, in denen dann konzentriert ausschließlich Unterricht stattfindet.

 

Während dieser Zeit, die meist über 6 – 8 Wochen läuft, muss der Auszubildende nicht im Betrieb arbeiten, erhält aber trotzdem sein Ausbildungsgehalt. Zwischen diesen Blöcken erfolgt eine meist 3 Monate dauernde Phase der Arbeit im Betrieb, bis der nächste Unterrichtsblock beginnt.

 

 
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